
In einer aktuellen Mitteilung von Radio Bremen wird erläutert, dass die Plattform Zählpixel zur anonymisierten statistischen Analyse des Surfverhaltens verwendet. Dabei versichert der Sender, dass technisch keine Rückschlüsse auf individuelle Personen möglich sind. Nutzer haben die Möglichkeit, der Datenerfassung und -übermittlung durch AT Internet/Piano Analytics zu widersprechen. Zusätzlich wird erklärt, dass externe Inhalte wie Texte, Bilder und Videos angezeigt werden können, ohne erneut um Zustimmung bitten zu müssen. Bei Aktivierung dieser Funktion wird eine Verbindung mit dem Anbieter beim Abruf der Inhalte hergestellt; andernfalls wird die Zustimmung auf der betreffenden Seite erneut eingeholt.
Dazu zählen unter anderem externe Inhalte von ARD Mediathek, ARD Audiothek, Facebook, YouTube, Instagram, TikTok, Threads, Bluesky, LinkedIn, Datawrapper, Flourish, uMap, Genially und Google Chromecast-Support. Die Nutzer haben darüber hinaus die Möglichkeit, die Bedienelemente der Webseite nach ihren eigenen Vorlieben anzupassen, etwa durch das Deaktivieren eines mitscrollenden Headers, wie Radio Bremen berichtete.
Datenschutz und digitale Kommunikation
Das Bundesministerium der Justiz informiert über grundlegende Prinzipien der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die unter anderem die Aspekte der „Zweckbindung“ und „Datenminimierung“ umfassen. Daten dürfen demnach nur für den festgelegten Zweck verarbeitet werden, beispielsweise für den Versand eines Buches, nicht jedoch für Werbung. Ferner sollen nur die notwendigen personenbezogenen Daten erhoben werden, was einen klaren Fokus auf den Datenschutz setzt.
Zusätzlich wurden neue Prinzipien wie „Privacy by Design“ und „Privacy by Default“ etabliert, die erfordern, dass Datenschutz von Anfang an in Technologien und Dienste integriert wird. Die Einwilligung zur Datenverarbeitung unterliegt strengen Anforderungen: Sie muss freiwillig erteilt und für verschiedene Datenverarbeitungen separat eingeholt werden. Pauschaleinwilligungen sind unzulässig.
- Recht auf Information und Auskunft: Nutzer müssen vor der Datenerhebung über die Daten und deren Zweck informiert werden und können Auskunft über gespeicherte Daten kostenlos innerhalb eines Monats anfordern.
- Recht auf Berichtigung und Löschung: Nutzende können die Berichtigung falscher oder unrechtmäßig erhobener Daten verlangen und haben das Recht auf „Vergessenwerden“.
- Einwilligung: Eine verständliche und zugängliche Einwilligung ist erforderlich.
- Recht auf Widerruf: Die Einwilligung kann jederzeit ohne Begründung widerrufen werden.
- Recht auf Widerspruch: Geschützte Rechte gegenüber ungewollter Datenverarbeitung, beispielsweise für Werbung.
- Rechte bei automatisierter Entscheidungsfindung: Automatisierte Entscheidungen sind nur notwendig oder mit Einwilligung zulässig.
- Recht auf Datenübertragbarkeit: Daten müssen in einem gängigen Format zur Verfügung gestellt werden.
- Ansprechpartner: Datenschutzbehörden und Verbraucherzentralen bieten Unterstützung bei Problemen an.
Die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen und Möglichkeiten zur Wahrung der Nutzerdaten sind entscheidend, um das Vertrauen in digitale Kommunikationsmittel und -dienste aufrechtzuerhalten, wie das Bundesministerium der Justiz betont.