
In Burg ist heute ein Diebstahl eines weißen Renault Master gemeldet worden. Der Vorfall ereignete sich am Parkplatz im Marienweg gegen 07:20 Uhr. Der 42-jährige Geschädigte stellte bei seiner Rückkehr den Diebstahl seines Fahrzeugs fest. Die Polizei leitete daraufhin Fahndungsmaßnahmen ein, die jedoch ergebnislos blieben. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen übernommen, und das Fahrzeug wurde zur Fahndung ausgeschrieben. Zeugen, die Hinweise geben können, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 03921/920-0 oder per E-Mail an die Polizei Jerichower Land zu wenden, wie die Polizei Sachsen-Anhalt berichtete.
Ebenfalls heute wurde ein weiterer Diebstahl in Schermen gemeldet. In der Zeit von 20:30 Uhr am 6. Mai bis 06:10 Uhr am 7. Mai entwendeten Unbekannte hochwertiges Werkzeug der Firma Makita aus einem geparkten Renault Master auf dem Birkenweg. Die Polizei hat Spuren gesichert und eine Strafanzeige aufgenommen. Auch hier werden Zeugen gebeten, sich mit der Polizei Jerichower Land in Verbindung zu setzen.
Brand im Külzauer Forst
Am 6. Mai kam es im Külzauer Forst zu einem Bodenlauffeuer, welches um 17:14 Uhr in einem Waldgebiet an der Landstraße 52 in Möser OT Hohenwarthe gemeldet wurde. Die Rettungsleitstelle des Landkreises Jerichower Land informierte die Feuerwehr, die mit 10 Fahrzeugen und 41 Kameraden im Einsatz war. Nach erfolgreichen Löscharbeiten wurde eine Brandfläche von etwa 300 Quadratmetern festgestellt. Erste Ermittlungen deuten auf Brandstiftung hin. Auch hier hat die Polizei eine Strafanzeige aufgenommen und Spuren gesichert, während die Kriminalpolizei die Ermittlungen übernommen hat.
Zusätzlich zu diesen Vorfällen ging ein BGH-Urteil vom 6. Dezember 2018 online, welches eine Verurteilung wegen eines vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr sowie Diebstahls behandelt. Der Angeklagte wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und fünf Monaten verurteilt. Er war unter anderem wegen des Wurfs von Feldsteinen auf ein Polizeifahrzeug verurteilt worden, während der Angeklagte und sein Mittäter versuchten, in einen Raiffeisenmarkt einzubrechen. Das Urteil, welches auch einen Freispruch vom Vorwurf der Brandstiftung umfasste, wurde durch die Staatsanwaltschaft in Revision gebracht, blieb jedoch ohne Erfolg. Genaueres dazu erläutert die NWB Datenbank.