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Schulschwänzen droht Bußgeld – Eltern in der Pflicht!

In Deutschland ist ein besorgniserregender Anstieg unentschuldigter Fehlzeiten bei Kindern und Jugendlichen zu verzeichnen. Ein aktueller Bericht von BILD zeigt, dass die Bußgeldverfahren gegen Eltern aufgrund von Schulschwänzen in den letzten Jahren stark gestiegen sind. Allein in Nordrhein-Westfalen stiegen die Bußgeldverfahren von 7.505 im Jahr 2023 auf 8.076 im Jahr 2024, was einem Anstieg von 45 Prozent innerhalb von fünf Jahren entspricht. Auch andere Bundesländer verzeichnen einen Anstieg: In Sachsen-Anhalt wurden im Schuljahr 2023/24 insgesamt 1.945 Verstöße gegen die Schulpflicht registriert, 31 Prozent mehr als in den Jahren 2018/19.

Thüringen verzeichnete im Jahr 2024 insgesamt 113 Bußgeldverfahren, was eine Steigerung von 57 Prozent gegenüber dem Vorjahr darstellt. In München wurden im Jahr 2023 Geldstrafen in Höhe von etwa 600.000 Euro verhängt, während im Jahr 2024 bereits 2.766 Verfahren registriert wurden, ein Zuwachs von 15 Prozent im Vergleich zu 2023. Niedersachsen meldete für 2023 2.880 Verfahren, was 21 Prozent mehr als im Vorjahr entspricht, während die Bußgeldeinnahmen für 2024 bei 468.540 Euro liegen. Auch in Hamburg stiegen die Bußgeldbescheide von 1.474 im Jahr 2022 auf 1.736 im Jahr 2024.

Gründe für Schulabsentismus

Die Hauptursachen für das Schulschwänzen sind vielfältig und reichen von Schul- und Prüfungsangst über Mobbing, Gewalt und fehlende Motivation bis hin zu familiären Problemen. In manchen Fällen sind die Eltern verantwortlich, insbesondere in der Reichsbürger-Szene. Darüber hinaus können günstige Flugtickets zu Ferienverlängerungen verleiten, was ebenfalls zu unentschuldigten Fehlzeiten führt. Eine Analyse aus Berlin-Neukölln ergab, dass 70 Prozent der Gründe für das Schwänzen auf familiäre Problemlagen zurückzuführen sind, während 15 Prozent psychische Erkrankungen betreffen.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Schulpflichtverletzungen sind klar geregelt. Wie ZDF berichtete, gilt die Schulpflichtverletzung als Ordnungswidrigkeit und ist nicht strafbar, kann jedoch mit Bußgeldern geahndet werden. Diese variieren je nach Bundesland: In vielen Regionen können Geldstrafen für Eltern von bis zu 1.000 Euro bis 2.500 Euro verhängt werden, insbesondere bei wiederholtem Schwänzen. Bei Nichteinhaltung der Bußgelder besteht außerdem die Möglichkeit, dass Erzwingungshaft gegen die Eltern angeordnet wird.