
Im Kreis Olpe ist das Interesse an Wärmepumpen und klimafreundlichen Heiztechniken deutlich gesunken. Energieberater Dirk Mobers von der Verbraucherzentrale NRW warnt, dass Sanierungsvorhaben nicht aufgechoben werden sollten. Die politischen Rahmenbedingungen und die steigenden CO₂-Kosten machen fossile Heizsysteme zunehmend unattraktiver. Die Nachfrage nach Wärmepumpen hat seit der Ankündigung von Änderungen am Gebäudeenergiegesetz (GEG) durch die Bundesregierung abgenommen. Mobers weist darauf hin, dass die Spielräume der Regierung durch die Europäische Gebäuderichtlinie begrenzt sind.
Heizen mit Gas oder Öl wird aufgrund der CO₂-Bepreisung teurer, und Mobers erwartet keine grundlegenden Verbesserungen bei der staatlichen Förderung. Er empfiehlt, noch in diesem Jahr mit der Planung für eine neue, sparsame Heizung zu beginnen, um rechtzeitig zur nächsten Heizperiode gerüstet zu sein. Um auf die Herausforderungen aufmerksam zu machen, bietet Mobers einen Vortrag mit dem Titel „Neue Heizung – die Wärmepumpe und ihre Alternativen“ an, der online am Dienstag, dem 20. Mai, sowie als Präsenzveranstaltung am Donnerstag, dem 26. Juni, stattfindet.
Änderungen im Gebäudeenergiegesetz
Parallel zu diesen Entwicklungen hat die Bundesregierung das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschiedet, um den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen voranzubringen. Ab Mitte 2028 wird die Nutzung von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie für alle neuen Heizungen verbindlich sein. Dieses Gesetz soll die Wärmewende in Deutschland beschleunigen und einen Beitrag zur Klimaneutralität bis 2045 leisten. Aktuell werden rund drei Viertel der Heizungen in Deutschland mit fossilem Gas oder Öl betrieben.
Ab dem 1. Januar 2024 dürfen in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten nur Heizungen installiert werden, die auf 65 Prozent erneuerbaren Energien basieren. Für bestehende Gebäude gelten längere Übergangsfristen. Kommunen sind bis Mitte 2028 verpflichtet, festzulegen, wo Wärmenetze oder klimaneutrale Gasnetze ausgebaut werden.
Die Förderung für den Heizungstausch sieht vor, dass seit dem 27. August 2024 Unternehmen und Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern Anträge stellen können. Die Förderung kann bis zu 35 Prozent der Investitionskosten betragen. Ab dem 27. Februar 2024 ist auch die Beantragung von Fördergeldern bei der KfW für Eigentümer von Einfamilienhäusern möglich, wobei bis zu 70 Prozent Förderung abhängig vom Einkommen bereitgestellt werden. Zudem werden bis zu 50 Prozent der Kosten für Energieberatung übernommen, um Haushalte bei der Umstellung auf klimafreundliche Heiztechniken zu unterstützen.
Für Mieter ist zu beachten, dass die Kosten für den Heizungstausch nicht über die Miete umgelegt werden dürfen. Der CO₂-Preis für fossile Brennstoffe wird ab 2024 auf 45 Euro pro Tonne und bis 2025 auf 55 Euro steigen. Ab 2027 wird ein EU-weites CO₂-Emissionshandelssystem eingeführt, was die Nutzung fossiler Brennstoffe weiter verteuern dürfte.
Für weitere Informationen zu den Veränderungen im Gebäudeenergiegesetz können interessierte Leser die Berichterstattung von bundesregierung.de einsehen. Informationen über die Heizungsberatung im Kreis Olpe finden sich auf der Webseite von lokalplus.nrw.