
Büsingen am Hochrhein ist die einzige deutsche Exklave, die vollständig von der Schweiz umgeben ist. Die politische Zugehörigkeit gehört zwar zu Deutschland, jedoch unterliegt die Gemeinde zoll- und wirtschaftsrechtlich der Schweiz. Dies führt zu einer einzigartigen Situation für die etwa 1.600 Einwohner Büsingens, die sowohl in deutscher als auch in Schweizer Gesetzgebung leben.
Aktuelle Kontrollen von zwei Schweizer Zollbeamten in Dörflingen, nur wenige hundert Meter von der deutschen Grenze entfernt, verdeutlichen die Besonderheiten des Lebens in Büsingen. Ein Schild markiert die Grenze, die fast unmerklich in die Schweiz übergeht. Die Bürgermeisterin von Büsingen, Vera Schraner, beschreibt die besonderen Herausforderungen als „manchmal anstrengend, aber immer spannend“. Die Bewohner zahlen Einkommenssteuern in Deutschland, während die Mehrwertsteuer an die Schweiz geht, was sich in höheren Lebenshaltungskosten niederschlägt.
Regelungen und Herausforderungen
Ein Staatsvertrag, der 1967 unterzeichnet wurde, regelt die spezifischen Bedingungen zwischen Büsingen und den beiden Ländern. Der Vertrag besagt, dass gleichzeitig zehn Schweizer und drei deutsche Ordnungshüter pro 100 Einwohner in der Gemeinde sein dürfen. Unklarheiten bestehen häufig in den Bereichen Versicherungen, Leasingverträge und Steuerrecht. Um diese Fragen zu klären, soll ein Katalog auf der Webseite der Gemeinde bereitgestellt werden.
Die ehemalige österreichische Exklave zieht zunehmend jüngere Menschen an, nach Jahren des hohen Altersdurchschnitts. Ein Gasthaus in Büsingen, das Gasthaus Eder, richtet sich hauptsächlich an Schweizer Gäste, wobei die Preise in Schweizer Franken angegeben sind. Der FC Büsingen spielt in den Schweizer Ligen, obwohl der Verein auf deutschem Boden ansässig ist. Historisch gehört Büsingen zu einer Zeit, in der 1918 96 Prozent der Bevölkerung für einen Anschluss an die Schweiz stimmten, was allerdings in Verhandlungen scheiterte. Der Vertrag von 1964 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft entwickelte sich aufgrund der speziellen Situation Büsingens.
In diesem Vertrag wird auch geregelt, dass Schweizer Recht in verschiedenen Bereichen gilt, wie zum Beispiel in der Landwirtschaft sowie im Gesundheitswesen. Historisch vorgeschlagen wurde einst, die deutsche Exklave Büsingen der Schweiz anzugliedern, ein Vorschlag, den der schweizerische Bundesrat entschieden ablehnte.