Passau

Keine freien Trauungen in Passauer katholischen Kirchen erlaubt!

Im Bistum Passau ist es künftig nicht möglich, freie Trauungen in katholischen Kirchen durchzuführen. Dies wurde in den neuen Regeln für „Liturgische Amtshandlungen in römisch-katholischen Gotteshäusern“ festgelegt, die im Amtsblatt (Nr. 4/2025) veröffentlicht wurden. Diese Maßnahmen stützen sich auf das vatikanische Ökumenismus-Direktorium von 1993 und sollen den Seelsorgern eine verbesserte Orientierung bieten.

Die grundlegende Regel besagt, dass katholische Gotteshäuser in erster Linie dem katholischen Gottesdienst vorbehalten sind. Der Diözesanbischof hat jedoch die Möglichkeit, anderen christlichen Gemeinschaften die Nutzung katholischer Kirchen zu gestatten, sofern sie keinen eigenen Platz oder die notwendige Ausstattung zur Verfügung haben. In Passau wird eine solche Genehmigung nur unter bestimmten Bedingungen erteilt: Wenn in der Nähe kein Gotteshaus der anfragenden Kirche existiert, das vorhandene Gotteshaus zu klein ist oder aus anderen wichtigen Gründen.

Regeln für die Nutzung katholischer Kirchen

Die Nutzung katholischer Kirchen wird in der Regel nur christlichen Kirchen und Gemeinschaften gestattet, die Mitglied der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen (AcK) in Bayern sind. Insbesondere bei Trauungen, bei denen ein Partner katholisch ist, muss der katholische Partner nicht in einer gültigen Ehe gebunden sein. Bei einer Wiederheirat nach Scheidung muss dafür die Nichtigkeit der ersten Ehe durch die katholische Kirche festgestellt werden. Unzulässig sind zudem liturgische Feiern, die von nicht-offiziellen Amtsträgern, wie freien Traurednern oder Theologen, durchgeführt werden.

Umfragen zeigen zudem, dass ein Drittel der Heiratswilligen sich für eine freie Trauung entscheidet. Die Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in Bayern umfasst 20 Mitgliedskirchen und -gemeinschaften aus verschiedenen christlichen Traditionen sowie drei Gastmitglieder, wie [oekumene-ack.de](https://www.oekumene-ack.de/ueber-uns/mitglieder/) vermeldete. In der römisch-katholischen Kirche wird die Einheit in der Vielfalt durch ein gemeinsames Glaubensbekenntnis, Sakramente und kirchliche Leitung gewahrt.