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Umtauschpflicht für Führerscheine: Deadline naht für Viele!

In Deutschland hat die Umtauschpflicht für Kartenführerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, begonnen. Diese Frist läuft bis zum 19. Januar 2026. Führerscheininhaber haben die Möglichkeit, den Pflichtumtausch online zu beantragen, wobei eine persönliche Vorsprache nicht erforderlich ist. Die Antragstellung kann bequem im Online-Verfahren in wenigen Minuten erfolgen, und der neue Führerschein wird von der Bundesdruckerei nach Hause geschickt.

Alternativ besteht die Möglichkeit, den Antrag persönlich in den Bürgerbüros der Städte Erkrath, Haan, Heiligenhaus, Hilden, Langenfeld, Mettmann, Monheim und Wülfrath oder nach Terminvereinbarung in der Führerscheinstelle des Kreises Mettmann zu stellen. Für den Umtausch sind einige Unterlagen erforderlich: ein gültiger Personalausweis, der aktuelle Führerschein sowie ein biometrisches Lichtbild.

Wichtige Details und Fristen

Alle Führerscheininhaber, die im Besitz eines Papierführerscheins sind, sind ebenfalls zur Umtauschpflicht verpflichtet. Es wird ein Verwarngeld von 10 Euro fällig, falls der alte Führerschein nach Ablauf der Frist bei Verkehrskontrollen vorgelegt wird. Die Umtauschgebühr beträgt 26,50 Euro, wobei zusätzliche Kosten für den Postversand und einen vorläufigen Führerschein anfallen können. Das Ausstellungsdatum des Kartenführerscheins ist im Feld 4a auf der Vorderseite vermerkt.

Bereits seit dem 19. Januar 2022 findet ein schrittweiser Umtausch aller Führerscheine, die vor dem 19. März 2013 ausgestellt wurden, statt. Ein Ziel dieses Umtauschs ist die Einführung eines einheitlichen und fälschungssicheren Führerscheindesigns in der EU. Zudem sollten Führerscheininhaber, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurden und im Besitz eines grauen oder rosa Papierführerscheins sind, bereits umgetauscht haben, da die Frist hierfür am 19. Januar 2025 endete. Die Umtauschpflicht für Papierführerscheine von Inhabern vor 1953 besteht bis 2033, wie auch die Bundesregierung mitteilt.

Zusätzlich gilt, dass alle Pkw- und Motorradführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, bis spätestens 19. Januar 2033 umgetauscht werden müssen. Während des Umtauschs ist keine Wiederholung der Fahrprüfung erforderlich. Die Umtauschfrist für Führerscheine, die ab 1999 ausgestellt wurden, variiert und endet je nach Jahrgang zwischen 2026 und 2033.