
In der Katholischen Landvolkhochschule Oesede fand kürzlich ein interdisziplinärer Fachtag zum Thema „Häusliche Gewalt und Kinderschutz“ statt. Rund 60 Fachleute aus verschiedenen Bereichen kamen zusammen, um über die weitreichenden Auswirkungen häuslicher Gewalt auf das Kindeswohl und Regelungen zum Umgangsrecht zu diskutieren. Laut den Veranstaltern ist häusliche Gewalt nicht nur ein individuelles Problem, sondern berührt zahlreiche gesellschaftliche Bereiche.
Unter den Teilnehmern waren Familienrichter, Verfahrensbeistände, Fachkräfte aus Erziehungsberatungsstellen, dem autonomen Frauenhaus sowie Jugendämtern von Stadt und Landkreis Osnabrück. Der Fachtag stellte ein Grundrechtsthema dar, das die Menschenwürde verletzt, und wurde als soziales sowie gesundheitliches Problem identifiziert, das auch Geschlechterfragen tangiert. Im Rahmen des Fachtags hielt Traumaexperte Alexander Korittko einen Fachvortrag über Umgangskontakte nach häuslicher Gewalt.
Fachliche Einblicke und zukünftige Entwicklungen
Der Kinderschutzbund präsentierte praxisnahe Erfahrungen mit begleitetem Umgang, und es wurden Diskussionsrunden zu den Herausforderungen und Erfolgsfaktoren bei Umgangskontakten nach häuslicher Gewalt angeboten. Dieser Fachtag ist Teil eines Folgeprojekts zum Bundesmodellprojekt „Gute Kinderschutzverfahren“, das zum Ziel hat, die Kinderschutzverfahren weiterzuentwickeln, das interdisziplinäre Zusammenwirken zu stärken und den bestmöglichen Schutz betroffener Kinder zu gewährleisten.
Zusätzlich zur Tagung in Oesede gab es am 15. Dezember 2022 eine Fachtagung mit dem Titel „Lokale Ansätze zur Berücksichtigung häuslicher Gewalt bei der Regelung von Sorge und Umgang“ im Bundesfamilienministerium in Berlin. Hier nahmen Familienrichter, Fachkräfte aus Jugendämtern, Gewaltschutzeinrichtungen für Frauen und Kinder sowie Verfahrensbeistände teil. Ekin Deligöz, Parlamentarische Staatssekretärin, hob die Notwendigkeit hervor, die Sicherheit in Umgangsverfahren zu priorisieren und verwies auf die Istanbul-Konvention, die aufgrund ihrer Bedeutung zur zügigen Umsetzung verpflichtet.
Artikel 31 der Istanbul-Konvention schreibt die Berücksichtigung der Sicherheit von Kindern und des betreuenden Elternteils bei häuslicher Gewalt vor. Während der Fachtagung wurden Fragen zur Gewährleistung des Umgangsrechts und zur Verbesserung der Sicherheit betroffener Eltern und Kinder diskutiert. Es wurden bereits lokale Ansätze entwickelt, und ein bundesweites Forschungsprojekt analysierte Fallbeispiele zu Umgangsrecht und Gewaltschutz. Diese Initiative wird im Rahmen des Bundesinnovationsprogramms „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ gefördert.