
Ein 25-Jähriger wurde vor dem Pirmasenser Jugendschöffengericht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Der Fall dreht sich um eine Liebesbeziehung mit einem 13-jährigen Mädchen, das mittlerweile 14 Jahre alt ist. Sie hatte den Angeklagten über eine Mitschülerin kennengelernt und stellte ihm Fragen zu seinem Alter, nachdem sie von seiner Beziehung erfahren hatte, wie die Rheinpfalz berichtete.
Die Verhängung einer Bewährungsstrafe ist eine zentrale Sanktion im deutschen Strafrecht. Sie ermöglicht es dem Täter, sich ohne Freiheitsentzug zu bewähren. Eine gesetzliche Grundlage dafür findet sich in den Paragraphen 56 bis 58 des Strafgesetzbuches. Das Gericht kann eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren zur Bewährung aussetzen, vorausgesetzt, es besteht die Erwartung, dass der Verurteilte sich an die Regeln hält und keine weiteren Straftaten begeht. Dazu ist eine positive Sozialprognose notwendig, die auf verschiedenen Faktoren wie der Persönlichkeit des Täters, seinem Vorleben sowie den Umständen der Tat beruht, wie anwalt.de erläutert.
Details zur Bewährungsstrafe
In der Regel wird eine Bewährungsstrafe bei Ersttätern oder geringfügigen Straftaten, nicht jedoch bei schwerwiegenden Verbrechen wie Mord oder Totschlag, verhängt. Die Bewährungszeit beträgt zwischen zwei und fünf Jahren, während der der Täter straffrei leben und Auflagen einhalten muss. Auch können Weisungen und Unterstützungsangebote durch einen Bewährungshelfer in Anspruch genommen werden.
Wenn die Bewährung erfolgreich verläuft, führt dies zu einer Aussetzung der Freiheitsstrafe, während Verstöße schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen können. Diese Regelungen zeigen die Balance, die das deutsche Rechtssystem zwischen Strafverfolgung und Resozialisierung anstrebt.