
Die saarländische SPD-Landesregierung hat beschlossen, die Sanierung von Bestandsgebäuden zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum zu fördern. Dies geht aus den überarbeiteten Richtlinien für die Wohnraumförderung des Innenministeriums hervor, die in einer Mitteilung [von SR.de](https://www.sr.de/sr/home/nachrichten/politik_wirtschaft/saarland_foerdert_sanierungen_fuer_sozialen_wohnungsbau_100.html) veröffentlicht wurden.
Die neuen Förderdarlehen bieten bis zu 2850 Euro pro Quadratmeter bei Umbaumaßnahmen, wobei der Zinssatz bei 1% pro Jahr liegt. Die geförderten Wohnungen sind für 20 Jahre an einen Mietpreis von maximal 6,20 Euro pro Quadratmeter gebunden. Zudem besteht die Möglichkeit, die Bindung um weitere 10 Jahre zu verlängern, wobei ein Tilgungszuschuss von 45% des Förderdarlehens gewährt wird. Auch Eigentümer, die ihre Wohnungen selbst nutzen, können ein Förderdarlehen von bis zu 200.000 Euro zu demselben Zinssatz beantragen.
Neue Förderrichtlinien und Ziele
Die Einkommensgrenze für die Förderanträge hängt von der familiären Situation ab. Ziel dieser Überarbeitung ist es, den bezahlbaren Wohnraum auszuweiten, Klimaschutzmaßnahmen zu fördern, den Leerstand zu bekämpfen, die Ortskerne wiederzubeleben und die Bauwirtschaft anzukurbeln. Laut den Statistiken hat das Saarland den höchsten Anteil an Wohngebäuden mit hohem Sanierungsbedarf in Deutschland. Die SPD hat als Ziel ausgegeben, die Zahl der Sozialwohnungen bis 2027 auf 5000 zu erhöhen, aktuell liegt diese Zahl bei etwa 825.
Ein weiterer Bericht auf der Homepage des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport beschreibt die soziale Wohnraumförderung als wichtiges Instrument zur Unterstützung von Haushalten bei der Versorgung mit angemessenem und bezahlbarem Wohnraum. Betroffen sind dabei insbesondere Haushalte mit geringem Einkommen, Familien, Alleinerziehende, Schwangere, ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen, Studierende, Wohnungslose und hilfebedürftige Personen, wie in der Übersicht [vom Ministerium](https://www.saarland.de/mibs/DE/portale/bauenundwohnen/informationen/wohnungsbaufoerderung/soziale-wohnraumfoerderung/soziale-wohnraumfoerderung) zu lesen ist.
Die soziale Wohnraumförderung umfasst zinsvergünstigte Baudarlehen, Tilgungszuschüsse und verlorene Zuschüsse zur Teilfinanzierung. Allgemeine Voraussetzungen für die Förderung sind, dass selbst genutztes Wohneigentum vor allem Familien und Menschen mit Behinderungen zugutekommen soll. Für Mietwohnungen gelten Mietpreis- und Belegungsbindungen, und es ist eine Vermietung nur an Haushalte, die Einkommensgrenzen einhalten, vorgesehen. Die zuständige Stelle für die Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen ist ebenfalls das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport.
Wer Anträge auf Fördermittel stellen möchte, kann diese über die Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB) in Saarbrücken einreichen. Die Bank bietet weitere Informationen und Unterstützung bei der Antragstellung.