
Die Stadt Mainz hat eine grundlegende Änderung in den Regelungen für die Außengastronomie beschlossen. Künftig wurde die Genehmigungspflicht für Außengastronomie auf ein neues Niveau gesenkt, um die Gastronomiebetriebe zu entlasten und die Attraktivität der Innenstadt zu fördern. Die Reform nimmt insbesondere die während der Corona-Pandemie eingeführten Erleichterungen dauerhaft auf.
Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtete, dürfen Gastronomiebetriebe nun Außengastronomieflächen von bis zu 50 Quadratmetern ohne baurechtliche Genehmigung einrichten. Zuvor war dies nur auf 20 Quadratmetern möglich. Oberbürgermeister Nino Haase (parteilos) bezeichnete die Nutzung von Flächen bis 50 Quadratmetern als unkritisch und stellte klar, dass keine Lärmschutzkonflikte zu befürchten seien.
Erleichterungen für Gastronomen
Die neue Regelung erfordert lediglich eine Sondernutzungserlaubnis beim Standes-, Rechts- und Ordnungsamt für die genannten Flächen. Baudezernentin Marianne Grosse (SPD) bestätigte, dass diese rechtssichere Lösung sowohl für die Gastronomie als auch für die Stadt von Vorteil sei. Wirtschafts- und Ordnungsdezernentin Manuela Matz (CDU) unterstrich, dass diese Maßnahme als wichtige Verbesserung für die Gastronomen betrachtet wird.
Zusätzlich plant die Stadt, Vereinfachungen für Flächen über 50 Quadratmetern einzuführen. Zukünftige Baugenehmigungen sollen auf drei Jahre statt wie bisher nur auf ein Jahr befristet werden. Die Verlängerung der Baugenehmigung wird durch den neuen Entwurf erleichtert, sofern sich die Umstände nicht ändern.
Die BYC News berichtete ebenfalls über die Beschlüsse. Gastronomische Betriebe müssen für Außenflächen über 50 Quadratmetern oder für bauliche Anlagen wie Podeste und Überdachungen nun eine Baugenehmigung einholen. Für kleinere Flächen entfallen diese Anforderungen, was Zeit, Aufwand und Kosten für die Gastronomen spart. Die Stadt behält sich jedoch das Recht vor, bei Verstößen gegen Vorschriften einzugreifen, um die Regelungen aufrechtzuerhalten.