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Schweizer Autobahnvignette wird 40: Wichtige Fristen und Preise!

Ab dem 1. Februar 2025 sind die alten Autobahnvignetten in der Schweiz ungültig. Dies betrifft sowohl die klassischen als auch die digitalen Versionen der Vignette, wie AutomobilRevue berichtete. Die Schweizer Autobahnvignette feiert in diesem Jahr ihr 40-jähriges Bestehen, wobei der Preis seit 1995 bei 40 Franken liegt. Eine Erhöhung auf 100 Franken wurde im Jahr 2013 von den Stimmbürgern abgelehnt. Die neue Vignette für das Jahr 2025 kann bereits seit dem 1. Dezember 2024 erworben werden.

Ab dem Stichtag 1. Februar 2025 müssen Autofahrer mit einem Bußgeld von 200 Franken rechnen, sollten sie ohne gültige Vignette unterwegs sein. Der Preis für die Klebevignette und die digitale Vignette beträgt 40 Franken. Die digitale Vignette kann über die offizielle Seite des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit erworben werden. Wichtige Informationen dazu sind, dass die E-Vignette nicht automatisch verlängert wird und keine Erinnerungen zur Erneuerung verschickt werden. Zudem ist die digitale Vignette an das Kontrollschild und nicht an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden, während die physische Vignette am Rand der Windschutzscheibe oder hinter dem Innenspiegel angebracht werden muss.

Neuerungen in Österreich

In Österreich kostet eine neue Jahresvignette für 2025, die durch ihre seegrüne Farbe auffällt, 103,80 Euro. Neben der Jahresvignette können auch Kurzzeitvignetten erworben werden, wobei die Preise hier bei 31,10 Euro für zwei Monate, 12,40 Euro für 10 Tage und 9,30 Euro für einen Tag liegen. Die digitale Vignette in Österreich ist erst 18 Tage nach dem Kauf gültig, für Unternehmer hingegen kann die digitale Vignette sofort genutzt werden, jedoch entfällt hier der Käuferschutz. Mautvergehen werden mit Strafen ab 120 Euro geahndet, wobei bei Manipulationen die Strafe verdoppelt wird.

Seit dem 1. Dezember 2019 gibt es zudem eine neue Regelung zur Vergabe der kostenlosen Autobahnvignette für Menschen mit Behinderungen in Österreich. Diese ist ausschließlich als digitale Vignette verfügbar. Die Antragstellung erfolgt an der örtlich zuständigen Zulassungsstelle, oder die Vergabe erfolgt automatisch für Fahrzeuge, die von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit sind. Zu den Voraussetzungen zählen unter anderem der Besitz eines Behindertenpasses und eine Zulassung des Kraftfahrzeugs auf den Inhaber des Behindertenpasses, wobei pro Person nur eine digitale Gratisvignette für ein Kfz-Kennzeichen ausgegeben wird. Bei positiver Prüfung wird das Kfz-Kennzeichen im Mautsystem der ASFINAG kostenlos registriert.

Die Mautsysteme und Regelungen in der Schweiz und Österreich bieten wichtige Informationen für Autofahrer in der Region, die sich auf anstehende Änderungen vorbereiten wollen.