EU-KI-Verordnung: Neuer Standard für Cybersicherheit ab August 2025!
EU-KI-Verordnung: Neuer Standard für Cybersicherheit ab August 2025!
Europa, Deutschland - Die rasante Entwicklung der künstlichen Intelligenz (KI) wirft immer mehr Fragen auf, insbesondere im Hinblick auf Sicherheit und Regulierung. Mit dem Inkrafttreten der EU-KI-Verordnung am 1. August 2024 wird ein ganz neuer rechtlicher Rahmen etabliert, der nicht nur die Cybersicherheit in diesem Bereich adressiert, sondern auch klare Standards für Entwickler und Betreiber von KI-Anwendungen setzt. Big Data Insider berichtet, dass das ENISAs Framework for AI Cybersecurity Practices (FAICP) ab diesem Zeitpunkt zum verpflichtenden Standard wird. Entwicklern wird damit eine klare Handreichung zur Erfüllung gesetzlicher Sorgfaltspflichten geboten.
Im Bereich der KI ist der Handlungsbedarf besonders groß, da Anwendungen zunehmend in stark regulierte Sektoren eindringen, wo klassische Normen oftmals nicht ausreichen, um ausreichenden Schutz zu gewährleisten. Ab dem 2. Februar 2025 werden neue Anforderungen zur „AI-Literacy“ in Kraft treten, die sicherstellen sollen, dass sowohl Entwickler als auch Anwender angemessen informiert und geschult sind.
Neue Regulierung bringt klare Vorgaben
Die EU-KI-Verordnung führt eine risikobasierte Regulierung ein, die an die verschiedenen Risikostufen von KI-Anwendungen angepasst ist. So müssen Entwickler von Foundation-Modellen mit Governance-Regeln rechnen, die ab dem 2. August 2025 gelten. Ab 2. August 2026 kommt eine Hochrisiko-Regelung hinzu, die insbesondere die Sicherheit von KI in kritischen Anwendungen adressiert. Der europäische Parlament informiert darüber, dass hochriskante KI-Systeme klare Vorgaben zur Risikobewertung über ihren gesamten Lebenszyklus erfüllen müssen.
Die FAICP unterteilt sich dabei in drei wichtige Ebenen. Auf Ebene I geht es um Cybersecurity-Grundlagen wie Asset-Register und Schwachstellenmanagement; Ebene II behandelt spezifische Sicherheitsvorkehrungen für KI-Systeme, und auf Ebene III werden sektorspezifische Anforderungen festgelegt, etwa im Gesundheitswesen oder im Finanzsektor. Diese Struktur soll sicherstellen, dass alle Aspekte der KI-Sicherheit abgedeckt sind.
Die Herausforderungen im Blick
Wie bei jeder Regulierung gibt es auch hier Herausforderungen und ungelöste Konfliktfelder, die nicht ignoriert werden sollten. Dazu gehören die Gefahr einer Innovationsbremse durch zu strenge Regularien, unzureichende Leitlinien für Entwickler und der Mangel an einem System, das die Wiederverwendung von nachgewiesenen Evidenzen fördert. Auch die geplante Überarbeitung des FAICP durch ENISA im vierten Quartal 2025 lässt daran erkennen, dass der Anpassungsbedarf hoch ist.
Das Ziel bleibt jedoch klar: Sowohl die EU-KI-Verordnung als auch die FAICP sollen schlussendlich als verbindlicher Referenzrahmen für KI-Cybersicherheit fungieren. Durch frühzeitige Anpassungen können Prüfkosten gesenkt und die Resilienz gegenüber Cyber-Bedrohungen gestärkt werden. Es bleibt abzuwarten, wie die Branche auf diese ambitionierten Vorschriften und Vorgaben reagieren wird.
Im Kontext dieser Regulierung wurde auch die Verordnung (EU) 2024/1689 im Amtsblatt veröffentlicht, die harmonisierte Vorschriften für KI festlegt. Diese Verordnung wird ab dem 1. August 2024 in Kraft treten und betrifft mehrerer bestehender Richtlinien, was die Notwendigkeit unterstreicht, die europäische Rechtslage auf die Erfordernisse der KI-Technologie abzustimmen. Man könnte sagen, da liegt was an und es bleibt spannend zu beobachten, wie sich dieser rechtliche Rahmen entwickeln wird. Hier findest du die Details zur Verordnung.
Details | |
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Ort | Europa, Deutschland |
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