
Der Verfassungsschutz hat die gesamte Alternative für Deutschland (AfD) als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Vor diesem Hintergrund prüfen die Bundesländer den Umgang mit AfD-Mitgliedern im Staatsdienst. Hessen und Bayern haben bereits angekündigt, die Mitglieder im Staatsdienst auf ihre Gesinnung zu überprüfen. Hessens Innenminister Roman Poseck betont die Notwendigkeit, dass Mitarbeiter für die freiheitlich demokratische Grundordnung eintreten.
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann fordert ebenfalls eine umfassende Prüfung der Konsequenzen dieser Einstufung für AfD-Mitglieder im öffentlichen Dienst. Darüber hinaus hat der niedersächsische CDU-Chef Sebastian Lechner die Prüfung des Entzugs der Parteienfinanzierung für die AfD angeregt. Thüringens Innenminister Georg Maier sieht in der Einstufung die logische Grundlage für die Einleitung eines Verbotsverfahrens, während Hamburgs Innenminister Andy Grote zu einem möglichen Verfahren zurückhaltend Stellung nimmt.
Rechtliche Schritte der AfD
Die AfD plant, sich juristisch gegen die Einstufung zu wehren. Parteivorsitzende Alice Weidel und Tino Chrupalla kritisieren die Einstufung als einen Angriff auf die Demokratie. Die Thematik wird voraussichtlich auf der nächsten Innenministerkonferenz im Juni in Bremerhaven behandelt, wo auch ein Vertreter des Verfassungsschutzes eingeladen wird.
Aktuell laufen in den Bundesländern mindestens 193 Disziplinarverfahren gegen Polizeibeamte aufgrund des Verdachts auf rechtsextremistische Gesinnung. Diese Zahl könnte in Wirklichkeit jedoch höher sein, da einige Bundesländer keine klaren Zahlen vorlegen konnten. Nordrhein-Westfalen und Berlin haben jeweils rund 80 Verfahren in Bearbeitung, können jedoch keine politische Kategorisierung vornehmen.
Ein umfassendes Gutachten des Verfassungsschutzes, das über 1.100 Seiten umfasst und bislang geheim ist, bildet die Grundlage für die Einstufung. Im Rahmen eines Klageverfahrens will die AfD Einsicht in dieses Gutachten erhalten. Ihnen zufolge reichen bloße Meinungsäußerungen nicht aus, um als verfassungsfeindlich eingestuft zu werden. Parteichefin Weidel bezeichnet die Einstufung zudem als “Geheimjustiz” und sieht darin einen Verstoß gegen Demokratie und Rechtsstaat, wie der ZDF berichtete.
Die früheren Einstufungen der AfD als rechtsextremer Verdachtsfall wurden durch das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen bestätigt. In den Urteilen werden auch abwertende Äußerungen von AfD-Vertretern über die Fußball-Nationalmannschaft sowie herabwürdigende Aussagen über Muslime und den Islam dokumentiert. Zudem ist die Verbreitung der Verschwörungstheorie des “Großen Austausches” Teil der Kritik an der AfD, wie Welt berichtete.