
Im Landkreis Altötting kam es am 15. April 2025 zu einem Vorfall, der die Gefahren von Alkohol am Steuer eindringlich verdeutlicht. Ein 42-jähriger Fahrer eines VW-Transporters zeigte sich bei einer Polizeikontrolle deutlich fahruntüchtig. Der Grund für die Kontrolle war die auffällige und unsichere Fahrweise des Fahrers.
Bei der Kontrollen stellte die Polizei den VW an der Wohnanschrift des Fahrers fest. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 1,1 Promille, was deutlich über der in Deutschland geltenden Promillegrenze von 0,5 für motorisierte Verkehrsteilnehmer liegt. Infolge des hohen Werte wurde eine Blutentnahme im Kreisklinikum Altötting angeordnet, und der Führerschein des Fahrers wurde sichergestellt. Aufgrund dieser Umstände muss der Fahrer mit einem Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr rechnen, wie Innsalzach24 berichtete.
Alkoholerhöhungen und rechtliche Rahmenbedingungen
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Fahrten unter Alkoholeinfluss sind in Deutschland klar definiert. Ab einem Wert von 0,3 Promille kann bereits eine Fahruntauglichkeit festgestellt werden, sollten Fahrer Anzeichen von Fahruntüchtigkeit zeigen. Bei Verdacht auf Alkoholeinfluss obliegt es der Polizei, einen Atemalkoholtest anzuordnen. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass der Fahrer nicht verpflichtet ist, an diesem Test teilzunehmen, da ihm das Auskunftsverweigerungsrecht zusteht, um sich selbst nicht zu belasten.
Für die rechtliche Bewertung ist nicht der Atemalkoholwert entscheidend, sondern der Blutalkoholwert. Fahrer haben zudem das Recht, eine Blutentnahme zu verweigern, es sei denn, es liegt Gefahr in Verzug vor. In der Situation eines dringenden Verdachts können die Polizeibeamten oder die Staatsanwaltschaft eine Blutalkoholuntersuchung anordnen, was zeigt, wie wichtig es ist, in betrunkenem Zustand kein Fahrzeug zu führen, wie n-tv ausführte.