
In der Nacht von Sonntag auf Montag ereignete sich ein Verkehrsunfall zwischen Rasch und Dörlbach, an dem ein 38-jähriger Autofahrer aus Altdorf beteiligt war. Der Fahrer fuhr gegen 00:15 Uhr in Richtung Dörlbach, als er auf die Gegenfahrbahn geriet, ins Schleudern kam und schließlich von der Fahrbahn abkam. Das Auto überschlug sich im Grünstreifen und blieb auf der linken Seite liegen.
Bei dem Vorfall entstand ein Sachschaden von etwa 40.000 Euro, jedoch blieb der Fahrer unverletzt. Ein Alkoholtest ergab einen Wert von 1,7 Promille. Daraufhin wurde sein Führerschein sichergestellt und eine Blutentnahme veranlasst. Da das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit war, musste es abgeschleppt werden. Die Freiwillige Feuerwehr Rasch kümmerte sich um die Absicherung und Reinigung der Unfallstelle, wie nn.de berichtete.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Die Promillegrenzen für Autofahrer in Deutschland sind klar geregelt. Personen bis 21 Jahre sowie Fahranfänger in der Probezeit unterliegen einem absoluten Alkoholverbot von 0,0 Promille. Ab 0,3 Promille tritt die relative Fahruntüchtigkeit ein. Bei einem Wert zwischen 0,5 und 1,09 Promille handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot geahndet werden kann. Ab 1,1 Promille gilt die absolute Fahruntüchtigkeit, was strafbar ist. Besonders problematisch wird es ab einem Wert von 1,6 Promille, da in diesem Fall eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) zwingend erforderlich ist, wie adac.de hervorhebt.