DeutschlandGöttingen

Angriff auf Obdachlosen in Göttingen: Polizei bleibt ohne Spur!

In Göttingen kam es Anfang März 2025 zu einem brutalen Angriff auf einen 62-jährigen obdachlosen Mann, der während des Schlafes mit einer Metallstange attackiert wurde. Ralf Bokelmann, das Opfer des Übergriffs, erlitt dabei schwerwiegende Verletzungen, darunter eine Platzwunde am Kopf sowie Brüche am Arm und einem Finger. Die Verletzungen wurden durch zwei Streetworker in der Innenstadt entdeckt, die in der Nacht auf den Vorfall aufmerksam wurden.

Laut den Angaben der Polizei ist der Täter oder die Täterin bislang unbekannt. Bei einer ersten Aussage berichtete das Opfer, dass die Angreifer ihn mit den Worten „Hau ab hier“ aufforderten, den Ort zu verlassen. Der Vorfall ereignete sich gegen Mitternacht, und das Opfer konnte selbst die Polizei rufen. Nach der Attacke wurde er zur Behandlung in ein Krankenhaus gebracht.

Ermittlungen und mögliche Verfahrenseinstellung

Die Staatsanwaltschaft Göttingen hat inzwischen bestätigt, dass derzeit kein Verdächtiger ermittelt werden konnte. Die Behörde prüft, ob es weitere Ermittlungsansätze gibt oder ob das Verfahren aufgrund mangelnden Tatverdachts eingestellt werden muss. Die Akten zu dem Fall wurden in der Woche nach dem Vorfall bei der Staatsanwaltschaft eingereicht, wobei die Polizei diese übergibt, sobald alle Ermittlungen abgeschlossen sind.

Die Vorwürfe gegen den oder die Täter könnten als gefährliche Körperverletzung eingestuft werden, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren geahndet werden könnte. Der Vorfall ist symptomatisch für die gefährliche Situation, in der obdachlose Menschen in Niedersachsen leben. Im Jahr 2024 waren laut dem Landeskriminalamt Niedersachsen 123 Obdachlose Opfer von Gewalt geworden.

Ein ähnlicher Vorfall ereignete sich im vergangenen Jahr in Göttingen, als ein 38-jähriger Mann eine wohnungslose Frau mit einem brennenden Deospray angriff. Dieser Täter wurde im Januar zu zehn Monaten Freiheitsstrafe unter Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt, das Urteil ist rechtskräftig und der Bewährungszeitraum beträgt drei Jahre. Angesichts der zunehmenden Gewalt gegenüber Obdachlosen appelliert der Kirchenkreis an die Zivilcourage der Bürger, Opfern zur Seite zu stehen und die Polizei zu rufen, wenn sie Zeuge von Straftaten werden.

Die aktuellen Statistiken belegen die alarmierende Situation, denn im letzten Jahr wurden in Niedersachsen 123 obdachlose Menschen Opfer von Straftaten, wobei 63 leicht und 4 schwer verletzt wurden.

Für weitere Informationen siehe [NDR](https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Nach-Obdachlosen-Angriff-in-Goettingen-Kein-Verdaechtiger-ermittelt,obdachlos588.html) und [Tagesschau](https://www.tagesschau.de/inland/regional/niedersachsen/ndr-im-schlaf-angegriffen-obdachloser-mensch-in-goettingen-verletzt-100.html).