
Am 26. April 2025 ereignete sich auf der Autobahn A 7 in Deutschland ein Vorfall mit einem hochpreisigen Audi der Q-Serie. Laut fränkischer.de wurde der 56-jährige Fahrer, der aus einem Landkreis im Süden Bayerns stammt, bei einer Verkehrskontrolle auf die dänische Zulassung seines Fahrzeugs hingewiesen. Der Audi war regulär in Flensburg gekauft worden, jedoch war die dänische Zulassung in Deutschland nicht erlaubt. Der Fahrer hatte sich für diese Zulassung entschieden, um Kosten zu sparen, da er sich in der Nähe von Dänemark aufhält.
Die Polizeiinspektion Rothenburg ob der Tauber untersagte die Weiterfahrt des Fahrzeugs und eröffnete ein Ermittlungsverfahren gegen den Fahrer. Dieses Vorgehen wirft Fragen zur rechtlichen Zulässigkeit der Zulassung und den damit verbundenen Konsequenzen auf. Für die Zukunft ist zu beachten, dass die dänische Zulassung in Deutschland nicht anerkannt wird und die Fahrer damit rechnen müssen, dass ihre Fahrzeuge gegebenenfalls stillgelegt werden können.
Regeln zur Einfuhr von Fahrzeugen in Dänemark
Eine Recherche auf motorst.dk beleuchtet die Vorschriften, die für dänische Bürger gelten, wenn sie ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug einführen möchten. Demnach müssen sie dies dem Dänischen Kraftfahrzeugamt (Motorstyrelsen) melden und ein entsprechendes Formular ausfüllen. Dieses muss im Fahrzeug mitgeführt werden, solange es mit ausländischen Kennzeichen fährt. Das Fahrzeug muss innerhalb von 30 Tagen nach der Einfuhr zugelassen werden, und ohne eine rechtzeitige Antwort darf das Fahrzeug nicht mehr mit ausländischen Kennzeichen in Dänemark genutzt werden.
Darüber hinaus ist eine erweiterte Zulassungsprüfung bei einer Prüfstation notwendig. Für die Einfuhr aus nicht EU-ländern oder von den Färöer-Inseln oder Grönland ist eine Genehmigung zur Anmeldung erforderlich. Bei der Einfuhr aus Ländern innerhalb der EU genügt eine Genehmigung nur, wenn Teile der originalen Zulassungsbescheinigung fehlen. Diese Vorschriften sind essentiel, um mögliche rechtliche Probleme bei der Nutzung eines Fahrzeugs mit ausländischer Zulassung zu vermeiden.