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Autobesitzer in Görlitz: Dashcams gegen Vandalismus im Visier!

Immer mehr Autobesitzer in Görlitz sind frustriert über Lackkratzer und Parkrempler, denn die Stadt führt das traurige Ranking der meisten Vandalismusfälle an Fahrzeugen an. In den sozialen Medien tauschen sich Betroffene darüber aus, ihre Autos mit Überwachungskameras, auch Dashcams genannt, abzusichern, um im Falle eines Schadens Beweise zu haben. Laut Polizeidirektion Görlitz nutzen viele Geschädigte bereits Videoaufnahmen dieser Kameras zur Anzeigeerstattung.

Doch die Rechtslage bezüglich der Verwendung von Dashcams ist kompliziert. „Nach der Datenschutz-Grundverordnung sind anlassbezogene Aufnahmen zulässig“, erklärt Polizist Sven Möller. Das bedeutet, dass nur spezielle Aufnahmen bei Unfällen oder Kriminalität gespeichert werden dürfen, wenn die Kamera über eine „Loop-Funktion“ verfügt, die nicht benötigte Videos automatisch löscht. Das Problem: Oft ist unklar, ob eine Annäherung von Passanten an ein Fahrzeug als Auslöser zum Speichern gilt. Eine anlasslose, dauerhafte Aufnahme im öffentlichen Raum ist jedoch definitiv verboten und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Für mehr Informationen hierzu, siehe www.saechsische.de.

NAG Redaktion

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