
Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg hat die Entscheidung über das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) für das Jahr 2025 bekanntgegeben. Laut regiotrends.de beläuft sich die insgesamt bereitgestellte Fördersumme auf 101,4 Millionen Euro. Davon entfallen 32,7 Millionen Euro auf den Regierungsbezirk Freiburg, was etwa ein Drittel der gesamten Landesförderung ausmacht.
Die bereitgestellten Mittel sollen ein Investitionsvolumen von über 224 Millionen Euro anstoßen und 305 Einzelprojekte in 184 Ortschaften von 98 Kommunen unterstützen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Schaffung zeitgemäßen Wohnraums, wobei mehr als die Hälfte der Zuschüsse in Wohnprojekte fließen. Eigentümer von 401 Wohnungen können mit Zuschüssen in Höhe von insgesamt 16,4 Millionen Euro rechnen.
Vielfältige Fördermöglichkeiten
Zusätzlich werden 61 private Gewerbebetriebe gefördert, wodurch 263 neue Arbeitsplätze geschaffen und 866 bestehende Arbeitsplätze gesichert werden. Auch kommunale Projekte profitieren: 27 Vorhaben, darunter Mehrzweckhallen und Dorfplätze, erhalten insgesamt 5,7 Millionen Euro Zuschuss. Die ELR-Zuschüsse fungieren somit als Katalysator für kommunale investive Projekte. Zehn ELR-Schwerpunktgemeinden setzen 4,6 Millionen Euro Fördermittel in 51 Einzelprojekten um.
Eine interessante Kennzahl zeigt, dass jeder Euro öffentlicher Förderung etwa sieben Euro Folgeinvestitionen nach sich zieht. Darüber hinaus wird festgestellt, dass Holz bei 53 Prozent der Projekte im Tragwerk verwendet wird; Neubauten in den Bereichen Arbeiten, Gemeinschaftseinrichtungen und Wohnen müssen den Holzbauzuschlag für die Förderung in Anspruch nehmen.
Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum verfolgt das Ziel, die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Gemeinden und Dörfer zu fördern. In diesem Zusammenhang berichtet rp.baden-wuerttemberg.de, dass Unterstützungsmaßnahmen auch die Gebäudesanierung und -umnutzung im Ortskernbereich, die Sicherung der Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen sowie die Schaffung von Arbeitsplätzen umfassen.
Projektträger und Zuwendungsempfänger können darunter Kommunen, Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein. Anträge können jedoch nur von Städten und Gemeinden gestellt werden, die ihre Entwicklungsvorstellungen darlegen müssen. Die Regierungspräsidien sind für die Bewilligung von gemeinwohlorientierten öffentlichen Projekten sowie für die Projekte ohne Beihilferelevanz zuständig.