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Bürgermeister räumt Altkleider-Müllberge in Aalen auf: Eine klare Ansage!

In Aalen gibt es aktuell ein massives Problem mit illegalen Müllablagerungen, insbesondere vor Altkleidercontainern in der Fackelbrückenstraße. Bürgermeister Bernd Schwarzendorfer hat bekannt gegeben, dass städtische Bauhofmitarbeiter zum Abtransport der Altkleidercontainer ausrücken werden. Diese Maßnahme ist notwendig, nachdem festgestellt wurde, dass die Container überfüllt waren und immer wieder Textilmüll, wie Säcke, Lumpen und Koffer, vor den Behältern abgeladen wurde.

Die Stadt Aalen hat sich entschlossen, die Verantwortung für die Müllbeseitigung zu übernehmen, obwohl eigentlich das Landratsamt für diesen Bereich zuständig ist. Hintergrund ist ein bestehender Kontakt zur Grundstücksbesitzerin, die sich mit der Stadt über eine Müllbeseitigung und Abholung gegen Gebühr geeinigt hat. Die Eigentumsverhältnisse der Container selbst sind jedoch unklar, da sowohl die Stadt als auch die Grundstücksbesitzerin nicht nachvollziehen können, wem die Container gehören.

Rechtliche Maßnahmen gegen Müllsünder

Um weiteren wilden Müllablagerungen entgegenzuwirken, plant die Stadt eine Untersuchung des abgeladenen Mülls auf mögliche Hinweise zu den Unbekannten, die sich als Müllsünder betätigen. Diese Thematik ist keineswegs ein Einzelfall. Laut Informationen von [firmenabc.com](https://www.firmenabc.com/artikel/illegale-muellentsorgung-welche-strafen-drohen-muellsuendern) betrifft die illegale Müllentsorgung nicht nur private und gewerbliche Grundstücke, sondern auch die Kommunen insgesamt. Die illegalen Müllsünder entsorgen häufig Elektroschrott, Sperrmüll und giftige Chemikalien, um Zeit und Geld zu sparen.

Illegale Müllentsorgung ist weitreichend ein Problem. Bei Verstößen können, je nach Schwere der Tat, Bußgelder bis zu 100.000 Euro verhängt werden. Zudem kann in schweren Fällen eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren ausgesprochen werden, was die Ernsthaftigkeit der illegalen Ablagerung unterstreicht. Bürger sind dazu aufgerufen, illegale Müllentsorgungen bei den zuständigen Ordnungs- oder Umweltämtern zu melden.