
Am 22. Oktober 2024 wurde bei einem Kunden ein analoger Stromzähler gegen eine moderne Messeinrichtung ausgetauscht. Dieser Wechsel fiel zeitlich mit der Vertragsänderung des Stromanbieters zum Jahresende 2024 zusammen. Kurz vor Weihnachten 2024 erhielt der Kunde ein Formular zur Mitteilung des aktuellen Zählerstands, auf dem jedoch die alte Zählernummer vermerkt war.
Im Januar 2025 suchte der Kunde die Stadtwerke auf, um das Problem zu klären. Dabei stellte sich heraus, dass die zuständige Mitarbeiterin die neue Zählernummer nicht im System eintragen konnte und daraufhin ein Ticket eröffnete. Anfang März 2025 war die Reklamation allerdings noch nicht abgeschlossen, was dazu führte, dass der Kunde seinem neuen Stromanbieter keinen Zählerstand mitteilen konnte. Zudem waren die Stadtwerke nicht in der Lage, die Abrechnung für 2024 abzuschließen, da der Zählerstand zum Jahresende noch nicht im System erfasst war. Der Kunde äußerte, dass das Eintragen eines Zählertauschs im System seiner Meinung nach schnell erledigt sein sollte.