
Baden-Württembergs Justizministerin Marion Gentges hat eindringlich vor einer bestehenden Gesetzeslücke im deutschen Strafrecht gewarnt. Anstoß hierzu geben jüngste Gewalttaten in Magdeburg und Aschaffenburg, bei denen alltägliche Gegenstände wie Messer und Autos als Waffen verwendet wurden. Gentges fordert daher eine dringende Anpassung des Strafrechts, da derzeit nur der Einsatz von Sprengstoffen oder Schusswaffen strafbar ist.
Die Ministerin betont, dass Täter zunehmend Alltagsgegenstände missbrauchen, um großen Schaden anzurichten. Eine rechtswidrige Nutzung von Messern oder Fahrzeugen bleibt nach dem aktuellen Gesetz nur dann strafbar, wenn es um die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat mit Sprengstoffen geht. Dies führt dazu, dass die Planung eines Anschlags mit einem Molotow-Cocktail unter Strafe steht, während die Planung mit einem Messer oder Pkw straffrei bleibt. Gentges sieht diese Lücke als erhebliches Hindernis für die Arbeit der Ermittlungsbehörden.
Dringlichkeit der Gesetzesänderung
Eine weitere Problematik ist, dass Überwachungen oder Durchsuchungen ohne den Verdacht auf eine konkrete Straftat nicht zulässig sind. Im Oktober 2024 haben die Bundesländer Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein einen Antrag zur Gesetzesänderung im Bundesrat eingebracht. Dieser Antrag wurde vom Rechts- und Innenausschuss befürwortet, liegt jedoch zurzeit im Wirtschaftsausschuss und könnte möglicherweise aufgrund der Diskontinuität nach der Wahlperiode scheitern, was Gentges als unverantwortlich erachtet.
Die Warnung der Justizministerin wird durch konkrete Fälle untermauert. In Aschaffenburg erstach ein 28-jähriger Afghane einen zweijährigen Jungen sowie einen 41-jährigen Mann; drei weitere Personen wurden bei diesem Vorfall schwer verletzt. In Magdeburg raste ein 50-Jähriger mit einem Auto über einen Weihnachtsmarkt und tötete dabei sechs Menschen, während fast 300 weitere verletzt wurden. Diese Vorfälle haben die Diskussion über die Notwendigkeit einer Strafrechtsanpassung weiter angeheizt, wie die Berliner Zeitung berichtet.
Angesichts dieser Gefahren betont Gentges die Dringlichkeit, eine klare Rechtsgrundlage für Ermittlungsbehörden zu schaffen, um künftig besser auf solche Vorfälle reagieren zu können. Die wiederholte Nutzung gewalttätiger Übergriffe mit einfachen, alltäglichen Waffen wirft alarmierende Fragen hinsichtlich der Effektivität des bestehenden Rechtssystems auf.
Für weitere Details zu diesen Vorfällen und der aktuellen Diskussion zur Gesetzesänderung, verweisen wir auf die Stuttgarter Zeitung.