
Die steigenden Kosten für Unterkunft und Heizung betreffen zunehmend Haushalte, die auf Bürgergeld angewiesen sind. So haben laut einer aktuellen Untersuchung des Schwarzwälder Bote im Durchschnitt des vergangenen Jahres 339.000 Bedarfsgemeinschaften höhere Ausgaben als von den Jobcentern anerkannt. Zum Vergleich: Im Jahr zuvor waren es 320.000 Haushalte. Dies bedeutet, dass rund 11,6 Prozent der insgesamt 2,9 Millionen Haushalte mit Bürgergeld monatlich etwa 118 Euro zusätzlich aufbringen müssen, um die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung zu decken.
Die Linke-Abgeordnete Caren Lay fordert daher eine umfassende Übernahme der realen Wohn- und Energiekosten. Geringverdienende stehen besonders in vielen Innenstädten vor der Herausforderung, bezahlbare Mietwohnungen zu finden. Das Sozialgesetzbuch erkennt die Bedarfe für Unterkunft und Heizung an, solange sie als „angemessen“ gelten. Es ist jedoch häufig der Fall, dass die tatsächlichen Aufwendungen die anerkannten Kosten übersteigen. In solchen Fällen müssen Haushalte diese Differenzen aus dem Regelbedarf oder eigenen Ersparnissen finanzieren, was einen Umzug in eine günstigere Wohnung nötig machen kann.
Angemessenheitsgrenzen und Mietkosten
Wie buergergeld.org berichtet, übernehmen Jobcenter für Bürgergeldempfänger die Kosten für Miete, Nebenkosten und Heizkosten in einer angemessenen Höhe. Dabei variieren die Angemessenheitsgrenzen für Wohnkosten je nach Gemeinde in Deutschland. Die Jobcenter verfügen über eigene Richtwerte zur Angemessenheit der Mieten, wobei die Wohnungsgröße berücksichtigt wird, jedoch die Höhe der Miete wichtiger ist.
Für verschiedene Haushaltsgrößen gelten dabei folgende Richtwerte für die Wohnungsgröße:
- 1 Person: 45-50 m²
- 2 Personen: 60-65 m²
- 3 Personen: 75-80 m²
- 4 Personen: 85-95 m²
- 5 Personen: 95-110 m²
- 6 Personen: 105-125 m²
- Zusätzlich 10-15 m² für jede weitere Person.
In den 15 größten deutschen Städten sind die durchschnittlichen Mieten im Jahr 2025 wie folgt:
Stadt | 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen |
---|---|---|---|---|---|
Berlin | 449 € | 543 € | 669 € | 772 € | 904 € |
Dresden | 451 € | 558 € | 716 € | 814 € | 963 € |
Düsseldorf | 546 € | 632 € | 776 € | 1.003 € | 1.317 € |
Frankfurt | 786 € | 903 € | 1.078 € | 1.219 € | 1.360 € |
Hamburg | 573 € | 694 € | 813 € | 980 € | 1.362 € |
Hannover | 499 € | 587 € | 697 € | 834 € | 946 € |
Köln | 677 € | 820 € | 976 € | 1.139 € | 1.302 € |
Leipzig | 346 € | 450 € | 587 € | 671 € | 782 € |
München | 890 € | 1.092 € | 1.286 € | 1.569 € | 1.939 € |
Heizkosten werden separat betrachtet, wobei auch hier eigene Angemessenheitsgrenzen bestehen. In der Karenzzeit von 12 Monaten nach der Beantragung prüft das Jobcenter nicht die Angemessenheit von Miete und kalten Nebenkosten, wohingegen diese ebenfalls angemessen sein müssen, um hohe Nachzahlungen zu vermeiden.
Die durchschnittlichen Kosten der Unterkunft in verschiedenen Städten (Stand 11/2024) sind:
- Berlin: 592 €
- Bremen: 536 €
- Dortmund: 577 €
- Dresden: 477 €
- Duisburg: 491 €
- Düsseldorf: 534 €
- Essen: 542 €
- Frankfurt: 599 €
- Hamburg: 713 €
- Hannover: 543 €
- Köln: 606 €
- Leipzig: 405 €
- München: 684 €
- Nürnberg: 513 €
- Recklinghausen: 495 €
- Stuttgart: 636 €
- Wuppertal: 513 €