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Steuerfallen für Krypto-Anleger: So entkommen Sie dem Finanzamt!

In den letzten Wochen haben zahlreiche Kleinanleger Post vom Finanzamt erhalten, die sich mit ihren Krypto-Geschäften, insbesondere in Bezug auf Bitcoin, Ethereum und NFTs, befassen. Wie anwalt.de berichtet, sind viele dieser Anleger sich nicht bewusst, dass sie steuerpflichtig sind. Die Finanzämter führen spezielle Auswertungen durch, um Daten von Handelsplattformen zu analysieren und herauszufinden, welche steuerpflichtigen Gewinne möglicherweise nicht deklariert wurden.

Es ist für Steuerpflichtige wichtig, ihre Kryptogeschäfte rückwirkend zu erklären, da Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen steuerpflichtig sind, wenn der Zeitraum zwischen Kauf und Verkauf weniger als ein Jahr beträgt (gemäß § 23 EStG). Auch Tausch von Kryptowährungen, das Bezahlen mit Coins sowie Mining, Staking, Lending, Airdrops und der Verkauf von NFTs können steuerliche Konsequenzen nach sich ziehen. Gewinne, die die Freigrenze von 600 Euro pro Jahr überschreiten, sind ebenfalls steuerpflichtig.

Handlungsbedarf bei Finanzamtsschreiben

Ein entscheidender Punkt ist, dass Unwissenheit über die Steuerpflicht in diesen Fällen steuerlich relevant oder sogar strafbar sein kann. Empfängt ein Anleger ein Schreiben vom Finanzamt, sollte schnell gehandelt werden, da eine strafbefreiende Selbstanzeige möglicherweise nicht mehr möglich ist. Oft sind die häufigsten Probleme unvollständige Dokumentationen von Krypto-Transaktionen, die das Finanzamt verlangt. Dies umfasst oft Nachweise über Transaktionen, die bis zu 10 Jahre zurückreichen können.

Zusätzlich werden bei laufenden Steuerstrafverfahren juristische Unterstützungen empfohlen. Typische Anzeichen für potenzielle Ermittlungen sind Post von der Bußgeld- und Strafsachenstelle sowie Aufforderungen zur Stellungnahme. Steuerpflichtige müssen beachten, dass sie nicht alles offenlegen müssen, und rechtliche Unterstützung steht zur Verfügung.

In Verbindung mit diesen Aspekten wird in einem weiteren Bericht von blockpit.io erläutert, dass Kryptowährungen zwar pseudonym, jedoch nicht anonym sind. Die Transaktionsdaten auf der Blockchain sind öffentlich, weshalb manche Kryptowährungen, die stärkeren Datenschutz bieten, wie Monero, Zcash und Dash, möglicherweise eine populärere Wahl sein könnten. In Deutschland gibt es allerdings keinen automatischen Datenabgleich zwischen Kryptobörsen und dem Finanzamt. Kryptobörsen müssen Know Your Customer (KYC)-Verfahren anwenden, um die Identität ihrer Nutzer zu verifizieren. Bei Untersuchungen können Informationen über Nutzer angefordert werden.

Darüber hinaus hat die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen Nutzer der Bitcoin-Börse Bitcoin.de bereits kontaktiert, um Steuerhinterziehung aufzudecken, insbesondere Personen, die zwischen 2015 und 2017 mehr als 50.000 Euro pro Jahr über diese Plattform gehandelt haben. Die auch für Krypto-Transaktionen geltenden steuerlichen Regelungen müssen eingehalten werden, da Verstöße zu Schätzungen und Strafen führen können.