Freiburg im Breisgau

Höhere Beitragssätze: Krankenkassen steuern auf Rekordniveau zu!

Seit Beginn des Jahres 2025 erhöhen die meisten Krankenkassen ihre Beiträge, was viele Versicherte dazu veranlasst, über einen Wechsel nachzudenken. Der allgemeine Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung liegt bei 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens. Seit Januar 2015 dürfen die Krankenkassen einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag erheben. In den letzten Jahren ist der durchschnittliche Zusatzbeitrag von 1,7 auf etwa 2,5 Prozent gestiegen.

Besonders auffällig ist, dass fast alle Krankenkassen, inklusive großer Anbieter wie Barmer, DAK und TK, ab Januar 2025 höhere Beitragssätze verlangen. Die medizinische Versorgung in Deutschland ist gesetzlich geregelt, wobei etwa 95 Prozent der medizinischen Leistungen bei allen Anbietern gleich sind. Die Stiftung Warentest hat eine Datenbank erstellt, die Informationen über 68 Krankenkassen mit individuellen Beitragssätzen und Zusatzleistungen umfasst. Über 97 Prozent der gesetzlichen Versicherten sind bei diesen Kassen entweder Mitglied oder mitversichert.

Höchste Zusatzbeiträge bei einzelnen Kassen

Ein Beispiel für die hohen Zusatzbeiträge ist die BKK Melitta HMR, die mit einem Beitragssatz von 18,10 Prozent und einem Zusatzbeitrag von 3,5 Prozent im Ranking der Kassen mit den höchsten Zusatzbeiträgen den zehnten Platz belegt. Die BKK Melitta HMR hat ihren Hauptsitz in Minden und zählt rund 86.000 Versicherte.

Die Regelungen zur Beitragszahlung für Rentner zeigen ebenfalls zukünftig Auswirkungen. Versicherungspflichtige Rentner zahlen Krankenversicherungsbeiträge aus der gesetzlichen Rente und aus Versorgungsbezügen, wobei die Beiträge zur Hälfte von Rentnern und dem Rentenversicherungsträger getragen werden. Auch Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit unterliegt der Krankenversicherungsbeitragspflicht.

Für Bezieher einer gesetzlichen Waisenrente oder vergleichbarer Leistungen besteht innerhalb bestimmter Altersgrenzen Beitragsfreiheit. Bei freiwillig versicherten Rentnern werden alle Einnahmen zur Beitragsbemessung herangezogen, einschließlich Rente, Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen. Zu den Versorgungsbezügen zählen diverse Einkunftsarten aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen, Renten von Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen und Beiträge aus betrieblicher Altersversorgung.

Besonderheiten bei den Beiträgen gibt es für pflichtversicherte Betriebsrentner. So wurde 2020 ein Freibetrag bis zu 176,75 Euro monatlich eingeführt, der beitragsfrei ist. Der Freibetrag wird jährlich an die durchschnittliche Lohnentwicklung angepasst. Bei Überschreitung dieses Freibetrags zahlen Rentner Krankenkassenbeiträge nur auf den übersteigenden Betrag, wie [Bundesgesundheitsministerium](https://www.bundesgesundheitsministerium.de/beitraege.html) ausführte.

Der Anstieg der Zusatzbeiträge und die damit verbundenen Veränderungen in der Kostenstruktur der Krankenkassen können die Versicherungslandschaft in Deutschland nachhaltig beeinflussen, was viele Versicherte veranlasst, ihre Optionen zu überdenken, insbesondere bei den sich stark ändernden Beitragssätzen, wie [Basic Thinking](https://www.basicthinking.de/blog/2025/01/31/krankenkassen-hoechsten-zusatzbeitraegen/) berichtete.