Freudenstadt

Steigende Grundsteuer in Freudenstadt: Einfamilienhäuser betroffen!

Die Stadt Freudenstadt hat neue Grundsteuerbescheide verschickt, die für viele Grundstückseigentümer gravierende Veränderungen mit sich bringen. Rund 13.000 bebaute und unbebaute Grundstücke wurden im Rahmen der Grundsteuerreform neu bewertet. Während die Steuer für Gewerbeflächen und Eigentumswohnungen tendenziell sinkt, müssen Eigentümer von Einfamilienhäusern auf großen Flächen in Wohnlagen mit hohen Grundstückspreisen mit teils deutlich steigenden Steuerbeträgen rechnen.

Oberbürgermeister Adrian Sonder erklärte, dass die Stadt die Grundsteuer erhebt, jedoch nicht für die Verschiebungen verantwortlich ist. Diese Veränderungen resultieren aus der neuen Grundsteuer-Systematik auf Bundesebene und dem gewählten Modell in Baden-Württemberg. In diesem Bundesland sind der Verkehrswert und die Größe eines Grundstücks entscheidend für die Höhe der Steuer. Darüber hinaus sind die Hebesätze der Städte und Gemeinden nicht miteinander vergleichbar. Die Stadt empfielt, die Angaben im Steuerbescheid zu prüfen und etwaige fehlerhafte Angaben umgehend zu melden, wie schwarzwaelder-bote.de berichtete.

Hintergrund der Grundsteuerreform

Die grundlegenden Änderungen in der Berechnung der Grundsteuer resultieren aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018, das entschied, dass die Bewertung von Grundstücken für die Grundsteuer gegen das Grundgesetz verstößt. Zuvor basierte die Berechnung auf veralteten Wertverhältnissen. In Reaktion darauf erließ Baden-Württemberg im Jahr 2020 ein eigenes Landesgrundsteuergesetz, das am 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Die Grundsteuerreform hat nicht nur einen Einfluss auf die Bescheide für das Jahr 2025, sondern die Grundsteuerwerte werden bereits zum Stichtag 1. Januar 2022 neu festgestellt, wie freudenstadt.de erläutert.

Die neuen Berechnungsverfahren, die in der Reform festgelegt wurden, umfassen mehrere Schritte, darunter die Feststellung des Grundsteuerwerts anhand der Grundstücksfläche multipliziert mit dem Bodenrichtwert. Die Steuermesszahl für überwiegend zu Wohnzwecken genutzte Grundstücke wurde um 30 Prozent reduziert, und die neuen Steuermesszahlen umfassen einsteigende Werte. Um die Steuererklärung abzugeben, werden Grundstückseigentümer aufgefordert, die erforderlichen Informationen, wie Bodenrichtwert und Grundstücksgröße, bereitzustellen.