
In der Stadt Friedrichshafen kam es am frühen Mittwochmorgen zu einem Überfall in einer Sozialunterkunft in der Keplerstraße. Zwei Männer im Alter von 36 und 48 Jahren stehen im Verdacht, einen 49-jährigen Mann überfallen und dabei verletzt zu haben, wie Wochenblatt News berichtete.
Die beiden Verdächtigen waren offenbar stark alkoholisiert. Laut Berichten drängten die Männer an die Tür des 49-jährigen Wohnbewohners und randalierten zunächst, bevor sie schließlich die Tür öffneten und den Mann attackierten. Nach dem Überfall ergriffen sie die Flucht. Die Polizei konnte die Verdächtigen wenig später anhalten und vorläufig festnehmen. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen wegen des Verdachts des schweren Raubes aufgenommen. Am Donnerstagnachmittag sollen die Tatverdächtigen beim Amtsgericht Tettnang einem Haftrichter vorgeführt werden.
Rechtliche Grundlagen von Raubdelikten
Raub wird juristisch als Diebstahl mit Einsatz von Gewalt oder Drohung definiert und ist nach § 249 StGB als zweitaktiges Delikt qualifiziert. Der Straftatbestand setzt sich aus einem Diebstahl (§ 242 StGB) sowie der Anwendung eines qualifizierten Nötigungsmittels zusammen, wie anwalt-strafrecht-steuerstreit-berlin.de feststellt. Dabei schützt § 249 StGB sowohl das Eigentum an beweglichen Sachen als auch die Freiheit der Willensbetätigung der betroffenen Personen.
Die polizeiliche Kriminalstatistik erfasst einerseits Raub, räuberische Erpressung (§§ 253, 255 StGB) und den räuberischen Angriff auf Kraftfahrer (§ 316a StGB). Während die Anzahl der Raubdelikte in den letzten Jahren tendenziell rückläufig ist, stellen Überfälle in Wohnungen eine häufige Erscheinung dar. Männliche Täter sind in über 90% der Fälle beteiligt, und bei Straßenraub und Handtaschenraub sind etwa ein Drittel der Tatverdächtigen minderjährig. Die Strafen für Raub sind erheblich, wobei schwerer Raub (§ 250 StGB) mit einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren geahndet werden kann.