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Heidelberg: Kneipen müssen früher schließen – Gericht entscheidet!

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat entschieden, dass Kneipen in der Heidelberger Altstadt früher schließen müssen. Diese Entscheidung basiert auf einem Lärmgutachten, das die Gesundheit der Anwohner bedroht sieht und bestätigt, dass der zulässige Lärmpegel von 45 Dezibel regelmäßig überschritten wird. Angesichts der Gesundheitsgefahren, die mit den nächtlichen Lärmimmissionen verbunden sind, beurteilt der VGH den Eingriff in die Betriebsfreiheit der Gastwirte als gerechtfertigt, um die Nachtruhe der Anwohner zu schützen.

Das Urteil tritt in Kraft, nachdem die Stadt Heidelberg gegen die Entscheidung Rechtsmittel in Form einer Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt hat. Der Haupt- und Finanzausschuss des Heidelberger Gemeinderates beschloss einstimmig, die Beschwerde einzulegen, jedoch hat der VGH eine Revision gegen das Urteil nicht zugelassen. Der Senat hat zudem festgelegt, dass die Sperrzeit an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen um 1 Uhr beginnen muss, während sie an Donnerstagen und Freitagen bereits um Mitternacht beginnt. Aktuell dürfen Kneipen unter der Woche bis 1 Uhr und am Wochenende bis 4 Uhr offen bleiben.

Details zur Entscheidung

Die Entscheidung des VGH folgte einer mündlichen Verhandlung am 24. Oktober 2024, in der die Klagen der Anwohner auf Normänderung aufgrund nächtlicher Lärmbelastung teilweise für begründet erklärt wurden. Die Klage betont, dass die geltenden Sperrzeiten zu unzumutbaren Lärmimmissionen führen, die nicht nur in den Sommermonaten, sondern ganzjährig auftreten. Das Lärmgutachten, das zu der Entscheidung führte, hat eindeutig gezeigt, dass die Geräuschkulisse primär auf den Betrieb der Gaststätten in der Altstadt zurückzuführen ist.

Die Stadt Heidelberg hatte bereits 2018 und 2019 Anpassungen an den Schließzeiten vorgenommen; diese wurden jedoch als unzureichend erachtet. Anwohner, die bereits 2016 gegen großzügigere Regelungen geklagt hatten, fordern nun eine Reduzierung der Schließzeiten auf Mitternacht an Wochentagen und 1 Uhr an Wochenenden. Der VGH hat zudem klargestellt, dass die Stadt eine Lösung finden muss, die den Bedürfnissen der Anwohner besser gerecht wird, und der normgeberische Ermessensspielraum der Stadt wird auf Null reduziert.

Die Entscheidung könnte erhebliche Auswirkungen auf das Nachtleben in Heidelberg haben, insbesondere für die Betreiber von Gastronomiebetrieben, die sich auf ein lebendiges Nachtleben eingestellt haben. Die Stadt plant, bis zur endgültigen Entscheidung über die Beschwerde Maßnahmen zur Verbesserung der Lärmsituation zu erarbeiten, um die Interessen aller Beteiligten besser zu berücksichtigen.

Für weitere Informationen zu dieser Entscheidung und den Hintergründen können Sie die Berichterstattung von Heidelberg24 sowie die offiziellen Mitteilungen des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg einsehen.