
In Erfurt sind neue Straßenschilder für Carsharing-Parkplätze aufgetaucht, die aufgrund einer Anpassung der Straßenverkehrsordnung im Jahr 2020 eingeführt wurden. Diese Verkehrsschilder zeigen ein schwarzes Auto, das von vier Personen genutzt wird, und viele Menschen sind mit dieser speziellen Kennzeichnung noch nicht vertraut. Carsharing ist ein Mobilitätskonzept, bei dem mehrere Personen ein Fahrzeug teilen, anstatt ein eigenes Auto zu besitzen. Dazu gehören zwei Hauptmodelle: das stationsbasierte Carsharing und das Free-floating Carsharing.
Die strategische Platzierung der Carsharing-Parkplätze erfolgt in Wohngebieten, an Bahnhöfen oder in Innenstädten. Kommunen unterstützen Carsharing durch die Bereitstellung von Flächen und günstigen Parkgenehmigungen. Besonders vorteilhaft ist Carsharing für Stadtbewohner, die nur gelegentlich ein Auto benötigen. Autofahrer, die kein Carsharing nutzen, dürfen nicht auf gekennzeichneten Parkflächen stehen; Verstöße können mit einem Bußgeld von 55 Euro geahndet werden. Die Stadtverwaltung Erfurt verteidigt die Einrichtung der Carsharing-Parkplätze zur Förderung nachhaltiger Mobilität.
Neue Regelungen durch StVO-Novelle
Mit der aktuellen StVO-Novelle ergeben sich bedeutende Neuerungen für Carsharing. Laut [teilauto.net](https://teilauto.net/beitrag/was-bedeutet-die-stvo-novelle-furs-carsharing) wird die Umsetzung des Carsharinggesetzes (CsgG), das 2017 verabschiedet wurde, nun möglich. Dies beinhaltet unter anderem die Einführung eines amtlichen Carsharing-Schildes zur Kennzeichnung von Carsharing-Stellplätzen im öffentlichen Raum. Darüber hinaus wird es möglich sein, Stellplätze anbieterbezogen durch ein Zusatzschild mit dem Namen des Carsharing-Unternehmens zu vergeben.
Carsharing-Fahrzeuge können zudem mit einer amtlichen Plakette gekennzeichnet werden, wobei die Regelungen dazu noch nicht festgelegt sind. Ein neues Zusatzschild „CarSharing frei“ ermöglicht das Parken von Carsharing-Fahrzeugen in eingeschränkten Halteverboten, und Bewohnerparkzonen können für Carsharing-Wagen freigegeben werden. Zudem können Carsharing-Autos von der Pflicht befreit werden, in bestimmten Zonen Parkscheiben, Parkautomaten oder Parkuhren zu nutzen. Die Schaffung von Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum soll die Verfügbarkeit von Carsharing-Stationen erhöhen. Klare Schilder und Plaketten helfen dabei, berechtigte Fahrzeuge auf den Stellplätzen zu identifizieren. Falschparker auf Carsharing-Stellplätzen müssen ebenfalls mit einem Bußgeld von 55 Euro rechnen. Die Novelle bringt klare Vorgaben und trägt dazu bei, verlässliche Stationen im öffentlichen Raum zu schaffen.