FeuerwehrKarlsruheKoblenzKriminalität und JustizSaarlouis

Bundesgerichtshof entscheidet: Gerechtigkeit für Brandopfer in Saarlouis?

Am 23. Januar 2025 wird der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe über die Verurteilung eines Mannes entscheiden, der vor mehr als 30 Jahren ein Asylbewerberheim in Saarlouis abgebrannt hat. Der Angeklagte, der im Jahr 1991 aus Hass auf Ausländer handelte, hatte das Heim mit Benzin in Brand gesetzt. Bei dem verheerenden Anschlag kam ein Mann ums Leben, während 20 weitere Bewohner verletzt wurden, einige erlitten beim Sprung aus dem Fenster Knochenbrüche.

Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hatte den 20-jährigen Angeklagten 2023 wegen Mordes und wegen versuchten Mordes in zwölf weiteren Fällen zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Nachdem sowohl der Angeklagte selbst als auch die Bundesanwaltschaft und vier Nebenkläger Revision eingelegt hatten, wurde der Fall nun beim BGH verhandelt (Az. 3 StR 149/24). Eine wesentliche Frage vor Gericht war, ob die acht weiteren Personen, die sich zur Zeit des Anschlags in einem hell erleuchteten Zimmer nahe dem Ausgang aufhielten, ebenfalls als potenzielle Mordopfer betrachtet werden sollten.

Schlüsselthemen der Verhandlung

Das OLG Koblenz argumentierte, dass der Angeklagte damit rechnen konnte, dass die Personen rechtzeitig aus dem Gebäude entkommen könnten. Die vier Nebenkläger, die ebenfalls in dem Asylbewerberheim lebten, fordern jedoch eine Korrektur des Urteils. Sie kritisieren die Beweiswürdigung des OLG und verlangen, dass auch für die acht weiteren Anwesenden versuchter Mord festgestellt wird. Während der mündlichen Verhandlung beantragte die Bundesanwaltschaft, die Revisionen zur verwerfen und das Urteil des Koblenzer OLG aufrechtzuerhalten, da keine Rechtsfehler vorlägen, die eine Aufhebung des Urteils rechtfertigen würden.

Wie die Rheinpfalz berichtete, hatte der Angeklagte erst 2007 auf einem Grillfest einer Frau zugegeben, dass er für den Brand verantwortlich war. Die Ermittlungen in den 1990er Jahren waren zunächst ohne Ergebnis eingestellt worden.

Eine weitere detaillierte Berichterstattung über die laufenden Erörterungen rund um den Fall bietet die Zeit, die ebenfalls auf die umstrittene Einschätzung der Gefährdung der acht Anwesenden im Asylheim eingeht. Die Entscheidung des BGH wird mit Spannung erwartet und könnte weitreichende Folgen für die Betroffenen haben.