Karlsruhe

Fastnacht in Karlsruhe: Sicherheit geht vor – So feiert die Stadt!

Am 2. und 4. März 2025 finden in Durlach und Karlsruhe die diesjährigen Fastnachtsumzüge statt. Die Stadt Karlsruhe und das Polizeipräsidium Karlsruhe haben hierzu umfassende Informationen veröffentlicht und Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit während der Veranstaltungen angekündigt.

Der Durlacher Fastnachtsumzug wird am 2. März durchgeführt. Die Teilnehmer versammeln sich ab 12 Uhr in der Rommelstraße, bevor der Umzug um 14:11 Uhr beginnt. Die Umzugsstrecke führt von der Rommelstraße über die Auer Straße, Christofstraße, Gritzner Straße, Pfinztalstraße bis zur Karlsburgstraße, wo der Umzug gegen 16:30 Uhr endet. Ab 12 Uhr sind aufgrund der Vorbereitungen mit Straßensperrungen und Verkehrsbeeinträchtigungen zu rechnen.

Sicherheitsvorkehrungen und Empfehlungen

Der Karlsruher Fastnachtsumzug startet am 4. März mit der Aufstellung ab 12 Uhr auf der Ettlinger Straße zwischen Hermann-Billing-Straße und Nebeniusstraße. Auch hier beginnt der Umzug um 14:11 Uhr und endet voraussichtlich gegen 16:30 Uhr. Die Umzugsstrecke umfasst die Hermann-Billing-Straße, Beiertheimer Allee, Mathystraße, Karlstraße, Kaiserstraße, Marktplatz und Rondellplatz. Straßensperrungen beginnen bereits um 11:45 Uhr, wobei der Karoline-Luise-Tunnel nicht betroffen ist, nur die Ausfahrt in Richtung Stadtmitte wird kurzzeitig gesperrt.

Um die Sicherheit während der Fastnachtstage zu gewährleisten, wird eine erhöhte Polizeipräsenz an neuralgischen Punkten eingerichtet. Zusätzlich werden SOS-Inseln als Anlaufpunkte entlang der Strecken angeboten, und die Notrufnummer 110 ist rund um die Uhr verfügbar. Die Polizei appelliert an die Bürger, auf übermäßigen Alkoholkonsum zu achten, der häufige Ursache für Verkehrsunfälle ist. Die Bürger werden zudem ermahnt, in Gruppen auszugehen, alkoholische Getränke in Maßen zu konsumieren und den Heimweg rechtzeitig zu planen, entweder mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis oder einem nüchternen Fahrer.

Im Rahmen der Sicherheitskonzepte wird neben dem Schutz der Teilnehmer auch der Jugendschutz besonders betont, wie [durlacher.de](https://www.durlacher.de/artikel/2018/januar/26/fuer-strassenfastnacht-geruestet-sicherheitskonzept-und-jugendschutz) berichtete. Auch während der Fastnacht gelten die Regeln des Jugendschutzgesetzes und es sind Maßnahmen zur Prävention und Intervention bei Störungen vorgesehen, um ein sicheres Feiern zu ermöglichen.