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Frauenfestnahme am Flughafen: Drogen und gefälschter Pass entdeckt!

Am 25. Februar 2025 wurde eine 46-jährige iranische Staatsangehörige am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden von der Bundespolizei bei der Ausreisekontrolle nach London Stansted gestoppt. Die Frau wies sich mit einem gefälschten bulgarischen Pass aus, was bei der Überprüfung des Dokuments als Verfälschung festgestellt wurde. Darüber hinaus konnten bei der Durchsuchung ihrer Sachen Tabletten aufgefunden werden, die in einem Drogentest als Opiate identifiziert wurden.

Im Zuge dieser Ereignisse bestehen Verdachtsmomente auf Urkundenfälschung, unerlaubte Einreise sowie einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. Die gefälschten Dokumente sowie die Tabletten wurden von der Bundespolizei sichergestellt.

Statistische Auswertung von Rauschgiftdelikten im Ortenaukreis

Laut der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamts (BKA) wurden im Jahr 2022 im Ortenaukreis insgesamt 1527 Rauschgiftdelikte erfasst. In etwa 1% der Fälle handelte es sich um versuchte Straftaten, die Aufklärungsquote lag jedoch bei 95%. Unter den 1366 Tatverdächtigen befanden sich 1221 Männer und 145 Frauen, wobei 39% der Tatverdächtigen nicht-deutscher Herkunft waren.

Die Altersverteilung der Tatverdächtigen zeigt, dass 382 unter 21 Jahre alt waren, 263 zwischen 21 und 25, 244 im Alter von 26 bis 30, 303 zwischen 31 und 40, 126 zwischen 41 und 50, 40 zwischen 51 und 60 sowie 20 über 60 Jahre alt waren. Im Jahr 2021 wurden im Ortenaukreis insgesamt 2076 Rauschgiftdelikte registriert, ebenfalls mit einer hohen Aufklärungsrate von 94%.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Urkundenfälschung und deren Bestrafung sind im Strafgesetzbuch (§ 267 StGB) geregelt. Bestraft wird, wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht. Die Tatbestände umfassen nicht nur die Herstellung und Verwendung gefälschter Dokumente, sondern auch die erforderliche Täuschungsabsicht. Besonders schwere Fälle der Urkundenfälschung können mit Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren geahndet werden, insbesondere wenn gewerbsmäßiges Handeln oder eine erhebliche Gefährdung einer großen Zahl von Personen vorliegt, wie von juracademy.de berichtet.