
In Karlsruhe kocht das politische Parkett: Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden und alle Anträge abgewiesen, die sich gegen die Einberufung des alten, abgewählten Deutschen Bundestages richteten. Den Richtern zufolge sind die Anträge unbegründet. Die Periode des alten Bundestags endet erst, wenn das neue Parlament zusammentritt. Bis dahin darf der alte Bundestag handeln, ohne Beschränkungen. „Junge Freiheit“ berichtete, dass die Einberufung des alten Bundestages allein auf Antrag von einem Drittel der Mitglieder möglich ist und die Bundestagspräsidentin verpflichtet sei, diesem Folge zu leisten.
Und genau das sorgt für Spannungen: Die AfD ist auf den Barrikaden und hatte bereits Klage und Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Stephan Brandner, einer der parlamentarischen Geschäftsführer der AfD-Fraktion, ließ kein gutes Haar an dieser Entscheidung. Die AfD pocht darauf, dass der alte Bundestag keine gewichtigen Entscheidungen, wie etwa die geplante Grundgesetzänderung, treffen solle. Ihrer Meinung nach müsste der neue Bundestag baldigst einberufen werden, um diese Aufgaben zu übernehmen.
Streit um Verfassungsänderungen
Doch es geht noch weiter: Die Linkspartei hat sich ebenfalls eingeschaltet und Klage in Karlsruhe eingereicht. Parteivorsitzende Ines Schwerdtner prangert die aus ihrer Sicht „extrem kurze“ Beratungszeit an und nennt das Verfahren überfallartig. Ähnlich äußerte sich die fraktionslose Abgeordnete Joana Cotar, die früher zur AfD gehörte. Beide fürchten, dass durch die Eile die parlamentarische Würde und die Rechte der Abgeordneten auf der Strecke bleiben könnten.
Im Mittelpunkt des Streits stehen die Pläne von Union und SPD. Sie wollen ein „Sondervermögen“ für die Infrastruktur ins Grundgesetz verankern und die Schuldenbremse kippen. Dafür braucht es eine Zwei-Drittel-Mehrheit, die im neu gewählten Bundestag schwerer zu erreichen ist. Hier haben AfD und Linkspartei nun gemeinsam eine Sperrminorität, die dies erschwert.
Zankapfel „Sondervermögen“
Cotar und der ehemalige Berliner Abgeordnete Marcel Luthe haben ebenfalls Klage eingereicht und werfen Union und SPD „Verfassungsmissbrauch“ vor. Sie argumentieren, dass die vorgeschlagenen Änderungen ein hinterhältiger Zugriff auf die Verfassungslegitimität seien. In der vergangenen Woche hatten die Christ- und Sozialdemokraten diese Pläne angekündigt. Bislang jedoch ohne Erfolgssicherheit, denn die politische Lage hat sich mit der neuen Sitzverteilung erheblich verändert, wie „Junge Freiheit“ informierte.
Die aufstrebenden Differenzen zogen sich durch die gesamte Woche, während die politischen Lager nach Verbündeten suchten. Diese Entwicklungen markieren ein turbulentes Kapitel in der jüngeren deutschen Parlamentsgeschichte, bei dem keineswegs klar ist, wer am Ende als Sieger hervorgeht. Der Widerstand gegen die rasche Einberufung des alten Bundestags zeigt die zunehmende Komplexität, mit der politische Veränderungen in Deutschland diskutiert werden, wie auch „Junge Freiheit“ berichtet hat.