Mannheim

Bewaffneter Mann am Marktplatz: Alkohol und Panik in Mannheim!

Am Freitag, dem 14. März 2025, wurde im Mannheimer Marktplatz ein Vorfall gemeldet, bei dem ein Mann offen eine Waffe im Hosenbund führte. Der Vorfall ereignete sich gegen 17:45 Uhr, woraufhin die Polizei umgehend informiert wurde. Streifenwagenbesatzungen wurden zur Kontrolle hinzugezogen und konnten den 48-jährigen Mann im Bereich S1/S2 antreffen.

Während der Kontrolle reagierte der Mann zunächst nicht auf die Anordnungen der Beamten, sodass diese ihre Dienstwaffen zogen und mit Schusswaffengebrauch drohten. Letztendlich befolgte er die Anweisungen und wurde festgenommen. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass die Waffe eine Luftdruckwaffe war und keine scharfe Schusswaffe. Zudem besaß der Mann keine Erlaubnis, diese Waffe zu führen. Ein Atemalkoholtest ergab über drei Promille, was auf eine erhebliche Alkoholisierung hinweist, wie [drschmitz.de](https://www.drschmitz.de/deutsches-waffenrecht/alkohol-und-waffen/) thematisiert.

Alkohol und Waffenrecht

Im Kontext des Waffenrechts existieren wichtige Regelungen bezüglich der Kombination von Alkohol und dem Führen von Waffen. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) stellte in einer Entscheidung fest, dass kein direkter Zusammenhang zwischen Alkohol und der Verwendung von Waffen erforderlich ist. Laut den gesetzlichen Bestimmungen ist die persönliche Eignung zum Führen einer Waffe in Frage zu stellen, wenn eine Atemalkoholkonzentration von über 1,6 Promille festgestellt wird. Dies bedeutet, dass bereits ein begründeter Verdacht ausreichend sein kann, um Bedenken hinsichtlich der Eignung zu wecken, wobei ein Nachweis einer Alkoholabhängigkeit nicht zwingend erforderlich ist. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffenrecht empfiehlt zudem, dass Waffenbesitzer Alkohol und Waffen strikt trennen sollten, auch im privaten Umfeld.