Ortenaukreis

Cannabis-Clubs in der Krise: Klagen erschüttern die Genehmigungen!

Im Südwesten Deutschlands wächst die Zahl der Cannabis-Clubs. Aktuell warten 72 Vereine auf eine Betriebserlaubnis für den Anbau von Cannabis, während bis dato 12 Genehmigungen erteilt wurden. Darüber hinaus wurden 2 Anträge abgelehnt und 3 Anträge zurückgezogen, wie [ka-news.de](https://www.ka-news.de/nachrichten/baden-wuerttemberg/bislang-zwoelf-cannabis-clubs-im-suedwesten-genehmigt-art-3292642) berichtet.

Die genehmigten Anbau-Vereinigungen haben jedoch rechtliche Auseinandersetzungen angestoßen. Vier Clubs klagen gegen bestimmte Auflagen in ihren Genehmigungen, die Vorgaben zu Beschäftigungsverhältnissen und zur Rufbereitschaft betreffen. Eine Anbauvereinigung hat zudem Klage erhoben, weil über ihren Antrag noch nicht entschieden wurde. Die Freiburger Behörde ist landesweit für die Genehmigungen verantwortlich. Diese Rechtsstreitigkeiten könnten weitreichende Konsequenzen haben, da hohe Entschädigungsansprüche für die Clubs entstehen könnten, falls Anbau und Konsum wieder untersagt werden.

Klagen gegen Auflagen

Drei Cannabis-Clubs aus Baden-Württemberg, darunter der CSC Grüne Liebe Rhein-Neckar aus Mannheim und der Cannabis Club Südwest aus Achern, haben ebenfalls Klage gegen Genehmigungsbescheide des Regierungspräsidiums Freiburg angestrebt. Ziel dieser Klagen ist es, Klarheit für andere Vereine, insbesondere in Baden-Württemberg, zu schaffen, wie [landtag-bw.de](https://www.landtag-bw.de/de/aktuelles/dpa-nachrichten/cannabis-clubs-klagen-gegen-auflagen-548580) berichtet.

Die clubs kritisieren spezifische Auflagen, wie die Beschränkung des Gehalts von Vorstandsmitgliedern auf die Grenze der geringfügigen Beschäftigung und die Forderung nach ständiger Rufbereitschaft werktags von 9.00 bis 17.00 Uhr. Zudem müssen sie innerhalb von einer halben Stunde bei behördlichen Kontrollen reagieren. Ein einziger Verstoß könnte zur Widerrufung der Erlaubnis führen, was für die berufstätigen Vereinsmitglieder eine große Herausforderung darstellt.

Seit der Einführung der teilweisen Freigabe von Cannabis für Erwachsene am 1. Juli 2022 dürfen nicht kommerzielle Anbauvereinigungen mit bis zu 500 Mitgliedern Cannabis gemeinsam anbauen und untereinander abgeben. Dies war ein zentrales Vorhaben der Berliner Ampel-Koalition, könnte jedoch bei einer Regierungsübernahme durch die Union rückgängig gemacht werden.