
In Pforzheim wird derzeit ein Prozess wegen einer Messerstecherei an der Fritz-Erler-Schule fortgesetzt, bei dem zwei Schüler schwer verletzt wurden. Am Landgericht Pforzheim wurden bereits neun Zeugen vernommen. Der Vorfall ereignete sich am 6. Februar 2024 am frühen Nachmittag. Angeklagt sind ein 19- und ein 20-Jähriger, die sich wegen versuchten Totschlags in zwei Fällen verantworten müssen.
Während des Prozesses bleiben der Tathergang und die genauen Umstände des Vorfalls unklar, trotz der Zeugenaussagen. Den Berichten zufolge kam es auf dem Schulgelände zu einer Auseinandersetzung, bei der Pfefferspray und ein orangefarbenes Elektrikermesser eingesetzt wurden. Einer der Geschädigten erlitt einen Stich in die Bauchgegend und musste mit sechs Stichen genäht werden. Über die Verletzungen des zweiten Geschädigten sind bislang keine Informationen bekannt. Bluttests ergaben, dass weder Alkohol noch Drogen im Spiel waren; allerdings nimmt einer der Tatverdächtigen regelmäßig Tavor ein.
Hintergründe des Vorfalls
Die beiden Tatverdächtigen, die nicht zu den Schülern der Fritz-Erler-Schule gehören, waren in eine Eifersuchtsgeschichte verwickelt. Ein Geschädigter hatte einem der Täter das Mädchen ausgespannt. Vor der Messerattacke hatte es bereits Gespräche gegeben, deren Inhalt jedoch unklar blieb. Handy-Fotos, die während des Vorfalls aufgenommen wurden, zeigen Messer, Pfefferspray und Schlagstöcke.
Die Polizei und Staatsanwaltschaft haben am Dienstag Informationen über weitere Aspekte des Vorfalls veröffentlicht. Ein 18-jähriger Tatverdächtiger befindet sich in Untersuchungshaft, während der 19-Jährige auf freiem Fuß gesetzt wurde, da gegen ihn kein dringender Tatverdacht besteht. Beide verletzten Schüler werden in Krankenhäusern behandelt, jedoch besteht keine Lebensgefahr. Die Ermittlungen dauern an.
Bei der Vernehmung einer potenziellen Augenzeugin, einem Mädchen, um das es in der Eifersuchtssituation ging, wich diese den Fragen der Richterin aus. In der Sitzung wurde die Möglichkeit erörtert, die Zeugin unter Eid zu vernehmen. Das Gericht entschied, dass dies nicht möglich sei, da die Mauer des Schweigens nicht gebrochen werden könne, wie die Badische Neueste Nachrichten berichteten. Die Polizei sicherte während der Ermittlungen mehrere Beweismittel, deren Details allerdings nicht bekannt gegeben wurden, während der Pforzheimer Zeitung zufolge betont wurde, dass zu keinem Zeitpunkt unbeteiligte Dritte gefährdet waren.