
Am Landgericht Ravensburg wird ein Urteil in einem besonders aufsehenerregenden Prozess gegen einen 26-Jährigen erwartet. Der Angeklagte, der aus Ertingen im Kreis Biberach stammt, steht unter schwerwiegenden Vorwürfen, die unter anderem die Drangsalierung einer Familie sowie die Vergewaltigung zweier Frauen umfassen. Der Mann gab sich während seiner Taten als Elite-Soldat der Bundeswehr aus.
Bereits am ersten Prozesstag Ende Februar hatte der Angeklagte die Vorwürfe gestanden. Er lernte die betroffene Familie im Jahr 2023 über seine damalige Freundin kennen und manipulierte sie, indem er behauptete, dass sie von einer fremden Macht bedroht würden, die sie töten wolle. Um seinen Einfluss zu festigen, erklärte er, es liege eine Bombe unter ihrem Haus und das US-Verteidigungsministerium sei beteiligt.
Manipulation und Gewalt
Um die Familie weiter zu kontrollieren, versprach der Angeklagte, sie zu beschützen, solange sie seinen Anweisungen folgten. Er ließ die Familie einen fingierten Ausbildungsvertrag der Bundeswehr unterschreiben, der Gehorsam erforderte. Die Familie war gezwungen, täglich ein Sportprogramm zu absolvieren und durfte ohne seine Erlaubnis nicht schlafen, essen, trinken oder das Haus verlassen.
Es stellte sich heraus, dass der Angeklagte keinerlei militärische Ausbildung hatte und kein Soldat war. Auch die Vergewaltigungsvorwürfe gestand er und gab an, sowohl die Tochter der betroffenen Familie als auch deren Freundin zu sexuellen Handlungen gezwungen zu haben. Die Freundin wurde schwanger und die Tochter wurde zudem mit Videoaufnahmen erpresst.
Insgesamt wird von einem Betrag von rund 15.000 Euro gesprochen, den der Angeklagte von der Familie erhalten haben soll. Beide Frauen sind mittlerweile traumatisiert und befinden sich in psychologischer Behandlung. Eine der Frauen erstattete Anzeige, nachdem sie erfahren hatte, dass der Angeklagte kein Soldat ist.
Die Schuldfähigkeit des Angeklagten wird derzeit geprüft, und ein psychiatrischer Gutachter wurde damit beauftragt. Es wird eine Intelligenzminderung des Angeklagten vermutet. Nach der Prüfung der Schuldfähigkeit stehen die Plädoyers von Anklage und Verteidigung sowie die Urteilsverkündung an, wie SWR Aktuell berichtete. Weitere Informationen zu möglichen ähnlichen Vorfällen ist in einem Dokument des Bundestages zu finden.