
Die Stadt Sindelfingen hat beschlossen, einen Teil ihrer Wasserbezugsrechte für die Dauer von zehn Jahren an die Fair-Energie GmbH aus Reutlingen abzugeben. Dies wurde am 2. April 2025 im Verwaltungs- und Finanzausschuss behandelt und bedarf der Zustimmung des Gemeinderats, die am 8. April erwartet wird. Oberbürgermeister Dr. Bernd Vöhringer bezeichnete die Entscheidung als wirtschaftlich sinnvoll und als Beispiel für erfolgreiche kommunale Zusammenarbeit.
Die Stadt Sindelfingen besitzt Wasserbezugsrechte in Höhe von 300 Litern pro Sekunde beim Zweckverband Bodensee-Wasserversorgung (BWV). Die Fair-Energie GmbH hatte im November 2023 eine Anfrage für die temporäre Nutzung von 100 Litern pro Sekunde gestellt. Erster Bürgermeister Christian Gangl bestätigte, dass die Stadtwerke Sindelfingen die vorhandenen Bezugsrechte nicht vollständig ausnutzen, was die temporäre Nutzung nicht in Frage stellt.
Details zur Wasserversorgung
Die Trinkwasserversorgung der Bürger in Sindelfingen bleibt durch diesen Schritt gesichert. Dr. Karl Peter Hoffmann, Geschäftsführer der Stadtwerke Sindelfingen, betonte die finanzielle Entlastung, die durch die Abgabe entsteht, sowie die Möglichkeit zukünftiger Investitionen. Weiterhin wird eine neue Wasserentnahmestelle im Reutlinger Stadtgebiet eingerichtet, und der Wasserliefervertrag könnte nach Ablauf der zehn Jahre verlängert werden. Der Abschluss des Vertrages erfolgt in Abstimmung mit BWV und der Fair-Energie GmbH.
In der Diskussion um Wasserversorgung gibt es jedoch auch allgemeinere Herausforderungen. Wie [dvgw.de](https://www.dvgw.de/themen/wasser/wasser-impuls/vorrang-der-oeffentlichen-wasserversorgung/) berichtete, haben in den letzten Jahren Naturschutzbelange in wasserrechtlichen Verfahren zunehmend Einfluss genommen. Dies führt zu einer höheren Komplexität in der Beweissicherung für Wasserentnahmen, und es besteht die Notwendigkeit, Verfahren bundesweit zu harmonisieren. Zudem wird angeregt, dass bei der Ausweisung von Wasserschutzgebieten mehr Priorität auf den Ressourcenschutz gelegt werden sollte.