
Die AfD-Kreistagsfraktion hat kürzlich die AVR Sinsheim besucht, um sich vor Ort ein Bild von den Abläufen und der Arbeit des Unternehmens zu machen. Der Besuch zielt darauf ab, den Austausch mit regionalen Unternehmen zu fördern und Einblicke in deren Herausforderungen und Möglichkeiten zu gewinnen. Die Fraktion zeigt damit ihr Interesse an den wirtschaftlichen Belangen der Region und möchte Anregungen für die eigene politische Arbeit sammeln.
Während des Besuchs hatten die Fraktionsmitglieder die Gelegenheit, mit Vertretern der AVR Sinsheim zu sprechen und Fragen zu aktuellen Projekten sowie zu den Herausforderungen zu stellen, denen sich das Unternehmen gegenübersieht. Dieser direkte Kontakt zwischen Politikern und Unternehmern wird häufig als sinnvoll erachtet, um eine bessere Vernetzung und ein gegenseitiges Verständnis zu fördern.
Hintergrund zum TDDDG
Das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG), das am 1. Dezember 2021 in Kraft trat, ergänzt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und regelt den Zugriff auf Daten auf Endgeräten, insbesondere in Hinblick auf Cookies. Wie dr-datenschutz.de berichtete, vereint das TDDDG Vorschriften des Telemediengesetzes (TMG) und des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und setzt die ePrivacy-Richtlinie, insbesondere Artikel 5 Absatz 3, um. Vor der Einführung des TDDDG herrschten Unklarheiten über die Regelungen für Cookies.
Das Gesetz regelt, dass die Speicherung und der Zugriff auf Informationen in Endgeräten nur mit Einwilligung des Nutzers erfolgen dürfen, wobei bestimmte Ausnahmen definiert sind. Technisch notwendige Cookies, wie sie beispielsweise für die Sitzungsverwaltung erforderlich sind, fallen nicht unter die Einwilligungspflicht. Bei der Gestaltung von Cookie-Bannern sind klare Formulierungen und die Möglichkeit zur Ablehnung wichtig. Zudem können Verstöße gegen das TDDDG mit Bußgeldern bis zu 300.000 Euro geahndet werden.