
Der jüngste Tätigkeitsbericht der Betreuungsbehörde des Rhein-Neckar-Kreises zeigt deutlich eine Zunahme an Betreuungsfällen und eine Erweiterung der behördlichen Aufgaben. Diese Entwicklungen sind in direktem Zusammenhang mit der Reform des Betreuungsrechts, die am 1. Januar 2023 in Kraft trat und neue Zuständigkeiten für die Behörde geschaffen hat. Zu den neuen Aufgaben gehören u.a. die Unterstützung des Betreuungsgerichts, die Beratung zu Vorsorgevollmachten sowie die Begleitung ehrenamtlicher Betreuender und die Prüfung der Erforderlichkeit von Betreuungen. Ein Schwerpunkt der Behörde liegt auf der unterstützten Entscheidungsfindung, die die individuellen Wünsche der Betreuten in den Vordergrund stellt.
Die Zahlen sprechen für sich: Im Rhein-Neckar-Kreis gab es im Jahr 2022 bereits 120.910 Betreuungen, verglichen mit 114.284 im Jahr 2010. Aktuell liegt die Betreuungsquote bei etwa 14 Betreuungen pro 1.000 volljährige Einwohner. Im Jahr 2024 wurden im Landkreis 6.130 Betreuungen verzeichnet, davon 886 neu eingerichtet. Zudem wurden 1.321 Einzelberatungen zur Vorsorgevollmacht, 477 Beratungen im Vorfeld einer Betreuung sowie 777 Unterschriftsbeglaubigungen durchgeführt. Während die Zahl der ehrenamtlichen Betreuenden von 569 im Jahr 2019 auf 368 im Jahr 2024 gesunken ist, gibt es einen Anstieg bei den beruflich geführten Betreuungen, allerdings fehlt es an neuen Fachkräften. Anpassungen der Betreuervergütung, die am 21. März 2025 erwartet werden, könnten als nicht ausreichend eingeschätzt werden, um den Beruf weiterhin attraktiv zu halten.
Herausforderungen für die ehrenamtliche Betreuung
Die Betreuungsbehörde sieht sich vor die Herausforderung gestellt, ein potenzielles Übergreifen von Betreuungen durch die Behörde selbst zu verhindern, sofern die Zahl der ehrenamtlichen Betreuer weiter zurückgeht. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, plant die Behörde Maßnahmen wie Aufklärung, Vernetzung, Informationsveranstaltungen und Schulungen für ehrenamtliche Betreuende. Der Sozialdezernent Fabian Scheffczyk hat den Handlungsbedarf zur Stabilisierung des Systems betont. Des Weiteren behandelt der Ausschuss für Soziales weitere Themen, unter anderem die Bestellung neuer ehrenamtlicher Patientenfürsprecherinnen und den Bericht zur Zielerreichung des Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms 2025 des Jobcenters.
Im Hinblick auf ehrenamtliche Betreuungen in Baden-Württemberg ist die Mehrheit dieser rechtlichen Betreuungen von Ehrenamtlichen durchgeführt. Dazu zählen häufig Angehörige oder nahestehende Personen sowie Bürger, die sich in Betreuungsvereinen engagieren. Interessierte, die sich für eine ehrenamtliche Betreuung interessieren, können sich bei einem Betreuungsverein melden, um fachliche Unterstützung zu erhalten. Im Rhein-Neckar-Kreis sind die Betreuungsvereine ARV Rhein-Neckar (Leimen) und SKM Rhein-Neckar (Heidelberg) aktiv.
Die ehrenamtlichen Betreuer sind rechtlich verpflichtet, jährlich ein Vermögensverzeichnis und einen Bericht an das Gericht abzugeben und sind durch das Land Baden-Württemberg haftpflichtversichert. Zudem erhalten sie eine Aufwandsentschädigung von 425 Euro pro Jahr, die steuerfrei ist. Einführungsveranstaltungen zur Vorbereitung auf die Tätigkeit finden mehrmals jährlich statt. Die nächsten Veranstaltungen 2024 sind unter anderem am 22. Januar und 25. März (online) sowie am 15. Mai und 10. Juli (Präsenz im Landratsamt). Die Teilnahme an diesen Veranstaltungen ist für Nicht-Angehörige verpflichtend und Angehörigen wird die Teilnahme empfohlen. Bei Teilnahme an einer Veranstaltung wird ein Teilnahmezertifikat ausgestellt. Anmeldungen sind per E-Mail an Betreuungsbehoerde@rhein-neckar-kreis.de oder telefonisch bei Frau Scholl unter der Nummer 06221 522 – 1479 möglich.