
In Rottweil wurde ein 52-Jähriger, der aus der Rottweiler Straße stammt, vom Amtsgericht zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Dies geschah aufgrund von Verdunkelungs- und Fluchtgefahr, die während des Verfahrens festgestellt wurde. Der Mann hatte in der Vergangenheit wiederholt Nachbarn belästigt und berichtet von 76 Polizeieinsätzen, die meist aufgrund seiner eigenen Taten notwendig wurden.
Zu den Vorwürfen gegen den Angeklagten zählen unter anderem regelmäßige Ruhestörungen, das Anzünden von Mülltonnen und Hecken, das Einschlagen von Fensterscheiben sowie das Zerstechen von Autoreifen. Auch kam es zu beleidigenden und sexistischen Äußerungen gegenüber Polizistinnen. Ein Vorfall, bei dem eine Mitarbeiterin des Veterinäramtes bedroht wurde, steht ebenfalls zur Debatte, nachdem sie wegen der schlechten Haltung von Papageien in einem verdreckten Käfig alarmiert worden war. Richter Thomas Geiger zeigte sich über die Drohungen des Angeklagten empört; der Mann hingegen sieht sich als zu Unrecht verurteilt und hat Berufung eingelegt.
Serien von Straftaten in Rottweil
Ein weiterer Fall, der vor einem anderen Gericht verhandelt wurde, betrifft einen mutmaßlichen Unruhestifter, der ebenfalls am Amtsgericht Rottweil zu 14 Monaten Haft verurteilt wurde. Auch in diesem Fall sind sowohl der Verurteilte als auch die Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen. Der Mann wurde für eine Vielzahl von Straftaten verurteilt, darunter Körperverletzung, Bedrohungen, Sachbeschädigungen und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Er wurde als voll schuldfähig eingestuft, was durch ein psychologisches Gutachten bekräftigt wurde.
Den Anwohnern wurde in den letzten Wochen, seit der Urteilsverkündung, ein Rückgang der Feuerwehr-Einsätze am Wohnhaus des Angeklagten gemeldet, jedoch gab es Berichte über zwei Kleinstbrände in der Nachbarschaft. Bei der Urteilsverkündung wurde festgestellt, dass der Angeklagte keine verminderte Schuldfähigkeit aufwies und aus einer Vorgeschichte mit Vorstrafen wegen Bedrohung und Beleidigung resultierte. Der Staatsanwalt forderte eine Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren ohne Bewährung aufgrund der Wiederholungsgefahr, während der Verteidiger eine Geldstrafe als ausreichend erachtete. Der Fall wird am 30. Januar im Rahmen einer Berufungsverhandlung weiter verfolgt.