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Streit um Rinderstall: Gericht weist Erweiterung in Ellwangen zurück!

Ein Landwirt aus Ellwangen hat Pläne für den Bau des größten Rinderstalls in Baden-Württemberg, doch diese Vorhaben stehen vor rechtlichen Hürden. Der Antrag auf Zulassung einer Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart wurde vom Verwaltungsgerichtshof Mannheim als unbegründet abgelehnt. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte die Genehmigung des Landratsamts Ostalbkreis für den Stall als rechtswidrig erachtet.

Die geplante Erweiterung sieht vor, die Stellplätze von 888 auf 1484 zu erhöhen und die Lagerkapazität für Gülle und Gärreste auf etwa 20.000 Kubikmeter zu verdoppeln. Der Antrag auf Erweiterung wurde bereits 2017 gestellt, seitdem liegen die Pläne auf Eis. Das Verwaltungsgericht bemängelte in seinem Urteil, dass die Auswirkungen auf das bereits belastete Grundwasser nicht ausreichend geprüft wurden, insbesondere fehlten Untersuchungen zu Stickstoffeinträgen.

Rechtswidrigkeit der Genehmigung

Wie euwid-wasser.de berichtete, ist die Genehmigung zur Erweiterung des Kobeleshofes in Ellwangen durch das Landratsamt Ostalbkreis ebenfalls rechtswidrig. Diese Entscheidung steht im Zusammenhang mit einem Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Baden-Württemberg hatte im November 2021 Klage eingereicht.

Die Genehmigung zur Erweiterung der Tierhaltung von 772 auf 1313 Rinderplätze sowie von 116 auf 171 Kälber wurde im Frühjahr 2020 erteilt, jedoch ohne die erforderliche Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung. In der Vorprüfung hatte die Behörde versäumt zu untersuchen, ob die Änderungen zu einer relevanten Grundwasserverschlechterung durch Nitrat führen könnten. Auch die Auswirkungen von Gülle und Silage auf Abwässer und Luft wurden nicht berücksichtigt.

Das Verwaltungsgericht hat festgestellt, dass die Änderungsgenehmigung bis zur nachzuholenden Prüfung nicht vollziehbar ist. Sylvia Pilarsky-Grosch, die Vorsitzende des BUND Landesverbandes Baden-Württemberg, kritisierte den Umgang der Behörden mit dem Grundwasserschutz in Baden-Württemberg und verwies auf einen Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs über den Bau eines 1.000-Kühe-Stalles aus dem Februar 2021. Die mahnenden Worte des VG Stuttgart hinsichtlich der Überschreitung von Nitrat-Grenzwerten verdeutlichen die Dringlichkeit einer umfassenden Prüfung der Umweltauswirkungen.