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Insolvenzdrama in Esslingen: JoMaFi Vermögensverwaltung unter Kontrolle!

Am 6. Februar 2025 hat das Amtsgericht Esslingen erste Maßnahmen im Insolvenzantragsverfahren der JoMaFi Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG angeordnet. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Weilheim, Tobelwasenweg 12, und das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 11 IN 67/25. Rechtsanwalt Sebastian Krapohl aus Stuttgart wurde als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.

Gemäß den Anordnungen des Gerichts sind Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des Insolvenzverwalters möglich. Zudem sind Zwangsvollstreckungen gegen das Unternehmen untersagt, es sei denn, diese betreffen unbewegliche Vermögenswerte. Bereits eingeleitete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wurden vorerst ausgesetzt. Die Kontrolle über die Bankkonten und Außenstände geht auf den Insolvenzverwalter über, was bedeutet, dass die Schuldnerin nicht mehr eigenständig über ihre Konten verfügen darf. Drittschuldner, einschließlich Kunden und Geschäftspartner, sind ebenfalls dazu angehalten, Zahlungen ausschließlich an den Insolvenzverwalter zu richten.

Vorläufige Insolvenzverwaltung in vollem Gange

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat den Auftrag, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu prüfen, ob eine Fortführung oder geordnete Abwicklung des Unternehmens möglich ist. Das Unternehmen bleibt bis zur endgültigen Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens unter strenger Aufsicht. Weitere Entwicklungen und Maßnahmen hängen von den Erkenntnissen des Insolvenzverwalters ab. Betroffene Gläubiger und Geschäftspartner werden gebeten, sich direkt an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu wenden.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen der vorläufigen Insolvenzverwaltung sehen vor, dass das Gericht von einem allgemeinen Verfügungsverbot absehen kann. Die Rechte und Pflichten des vorläufigen Insolvenzverwalters sind durch das Gesetz in den §§ 22 und 35 InsO definiert. Handlungen des Schuldners ohne Zustimmung des vorläufigen Verwalters sind nichtig, und es bestehen Regelungen zum Schutz der Vermögensmasse vor nachteiligen Veränderungen.

Um die Insolvenzmasse frühzeitig zu sichern, werden vorläufige Insolvenzverwalter in der Regel ermächtigt, Außenstände einzuziehen, einschließlich Guthaben auf Bankkonten, um die finanziellen Mittel des Unternehmens bestmöglich zu verwalten

Für aktuelle Informationen zu Verfahren und Background kann auf die Berichterstattung von Diebewertung und Haufe zurückgegriffen werden.