
Mitte November 2024 suchte die Mutter Corinna Lerich-Pumplun mit ihrem zweijährigen Sohn das Schwarzwald-Baar-Klinikum in Villingen-Schwenningen auf, nachdem ihr Kind an einem Pseudokrupp-Anfall litt. Um schnellstmöglich Hilfe zu leisten, parkte sie vor der Notaufnahme. Nach der medizinischen Behandlung überschritt sie jedoch die festgelegte Höchstparkdauer von 15 Minuten um 41 Minuten, was zur Folge hatte, dass sie eine Parkgebühr von 30 Euro erhielt.
In der Folge legte Lerich-Pumplun Widerspruch ein und argumentierte, dass sie während der Behandlung ihres kranken Kindes parken musste. Der Parkraumbetreiber, die Parkraum Management RPM GmbH, prüfte in Einzelfällen die Möglichkeit der Kulanz, reagierte allerdings nicht auf ihre E-Mail. Stattdessen erhielt sie ein Mahnschreiben von einem Anwalt über insgesamt 106,44 Euro. Lerich-Pumplun wurde daraufhin an die Rechtsanwälte verwiesen, da der Parkraumbetreiber keinen Einblick in das Mahnverfahren habe.
Ähnliche Erfahrungen anderer Betroffener
Ein weiterer Betroffener, Sebastian Aicher aus Königsheim, erlebte eine ähnliche Situation, als er mit seinem Sohn wegen Bauchschmerzen ins Klinikum fuhr. Auch er erhielt ein Knöllchen über 30 Euro, trotz eines leeren Parkplatzes und der Tatsache, dass das Schild zur Parkdauer unbeleuchtet war. Aicher und Lerich-Pumplun kamen in Kontakt und entschieden sich, gemeinsam gegen die Strafzettel vorzugehen. Letztlich wurden die Mahngebühren von jeweils 76,44 Euro erlassen, und beide zahlten lediglich das ursprüngliche Knöllchen über 30 Euro.
Die beiden Familien mussten Nachweise über den Notfall bei ihrem Rechtsanwalt einreichen, gaben letztlich jedoch entnervt auf, um einen größeren Rechtsstreit zu vermeiden. Aufgrund ihrer negativen Erfahrungen beabsichtigen sie, das Schwarzwald-Baar-Klinikum in Zukunft zu meiden.
Wie in einer weiteren Quelle erläutert wird, spielt die Kulanz im deutschen Recht eine zentrale Rolle, insbesondere im Bereich des Verbraucherschutzes. Kulanz bezeichnet das freiwillige Entgegenkommen eines Unternehmens ohne rechtliche Verpflichtung, wobei sie oft für eine Stärkung der Kundenbeziehungen und zur Konfliktlösung eingesetzt wird. Jedoch ist Kulanz nicht rechtlich einklagbar und kann als Marketinginstrument dienen, was eine sorgfältige Abwägung von Kosten und Nutzen voraussetzt.