Villingen-Schwenningen

Neue Grundschulbezirke in Villingen-Schwenningen: Was Eltern wissen müssen!

Die Stadt Villingen-Schwenningen informiert über die Wiedereinführung der kleinräumigen Grundschulbezirke, die zum 1. Januar 2025 in Kraft treten. Diese Entscheidung wurde auf Verlangen des Regierungspräsidiums Freiburg getroffen und zielt darauf ab, die Schülereinteilung stärker am Wohnort der Kinder auszurichten.

Vor rund 15 Jahren wurden die kleinräumigen Grundschulbezirke abgeschafft. Mit dieser Kehrtwende möchte der Gemeinderat die Vorgaben des Landesgesetzes umsetzen. Damit erhalten die Grundschulen eigene Bezirke, um wohnortnahe Schulbesuche zu ermöglichen, was eine ausgewogene Verteilung der Schülerinnen und Schüler an den Schulen fördern soll.

Informationsveranstaltung und Anmeldungsprozess

Am 15. Januar 2025 fand eine Informationsveranstaltung statt, bei der die neuen Regelungen vorgestellt wurden. Andrea Breinlinger-Müller, Lisa Jauch, Simone Spengler und Stephanie Schick referierten über die geplante Umsetzung. Künftige Erstklässler werden der Grundschule im jeweiligen Wohnbezirk zugeordnet. Die Planung der Grundschulbezirke erfolgt unter Beteiligung verschiedenen Institutionen wie dem Stadtplanungsamt, dem staatlichen Schulamt und den Elternbeiräten. Dabei werden die Einwohnerzahlen der letzten sechs Jahre sowie neue Wohngebiete berücksichtigt.

Besonderes Augenmerk wird auf die Sicherheit der Schulwege gelegt, damit die Kinder keine großen Straßen queren müssen. Eltern werden zur Anmeldung in der zuständigen Grundschule schriftlich eingeladen. Der Zeitraum für die Schulanmeldung und Schulaufnahme ist vom 10. bis 21. Februar. Ein Wechsel des Schulbezirks ist nur aus triftigem Grund möglich. Dazu zählen das Vorhandensein eines Geschwisterkindes an einer anderen Grundschule, fehlende Ganztagsangebote im Wohnbezirk oder der Wunsch nach einer anderen Betreuungsform. Ein Grund für einen Schulbezirkswechsel, der nicht anerkannt wird, sind Kindergartenfreunde aus der Wunschschule. Tino Berthold, Vorsitzender des Gesamtelternbeirats, äußerte Bedenken bezüglich möglicher Anträge auf Schulbezirkswechsel.

Die Änderungen der Schulordnung gelten ab dem Schuljahr 2025/26. Wie Südkurier berichtet, wurden die neuen Regelungen mit dem Ziel eingeführt, eine bessere Verteilung der Schüler und eine wohnortnahe Betreuung zu gewährleisten. Die Stadt hofft, dass mit dieser Maßnahme die Zufriedenheit der Eltern und Schüler gesteigert werden kann.

Zusätzliche Informationen über die Veränderungen am Einschulungsverfahren liefern die Ausführungen des Schwarzwaelder Bote, die darauf hinweisen, dass das Ziel der Maßnahmen die Regelung der Schülereinteilung nach Wohnort ist, was zur besseren Integration der Kinder in ihrer Wohnumgebung beitragen soll.