
Im Frühling stehen viele Mieter vor der Herausforderung, dass die Temperaturen tagsüber angenehm warm sind, während sie nachts auf knapp über null Grad sinken. In dieser Zeit könnten Vermieter die Heizungsanlage abschalten, was bei den Mietern für Unbehagen sorgt. In einer aktuellen Erörterung haben die Fachjuristen Hendrik Leibfritz und Yannick Oei von der Waiblinger Kanzlei Schmid die Rechte der Mieter in Bezug auf Heizung und warmes Wasser beleuchtet, wie ZVW berichtete.
Die Rechte der Mieter sind in Deutschland klar geregelt, auch wenn es keine gesetzlich festgelegten Mindesttemperaturen in Mietwohnungen gibt. Juristische Vorgaben verlangen jedoch bestimmte Temperaturen während der Heizperiode, die vom 1. Oktober bis 30. April reicht. Laut mietrecht.com müssen Wohnräume tagsüber auf 20 °C und Badezimmer auf 21 °C beheizt werden. Nachts müssen die Temperaturen auf mindestens 18 °C gesenkt werden. Kommt der Vermieter dieser Pflicht nicht nach, können Mieter gegebenenfalls eine Mietminderung vornehmen.
Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern
Mieter haben das Recht auf eine funktionsfähige Heizung, und Vermieter sind verpflichtet, diese instand zu halten. Fällt die Heizung während der Heizperiode aus und führe Außentemperaturen zu kalten Bedingungen, kann eine Mietminderung von bis zu 100 % gerechtfertigt sein. Mieter sind jedoch auch verpflichtet, ihre Wohnungen so zu nutzen, dass keine Schäden, wie beispielsweise Schimmelbildung, entstehen.
Bei einem Heizungsausfall sind Vermieter verpflichtet, unverzüglich reagieren und notwendige Reparaturen veranlassen. Kleinere Wartungsarbeiten können unter bestimmten Umständen in die Verantwortung der Mieter fallen, es sei denn, der Mietvertrag regelt dies anders. In einem solchen Fall haben Mieter die Möglichkeit, nach einer angemessenen Frist von in der Regel 3-4 Tagen selbst eine Reparaturfirma zu beauftragen und die Kosten dem Vermieter in Rechnung zu stellen, sofern sie den Ausfall nachweisen können.