
Im Rahmen einer Zollkontrolle an der Raststätte Zweidorfer Holz Nord an der Autobahn 2 nahe Braunschweig wurden neun geschmuggelte Hundewelpen entdeckt. Die Zöllner stellten fest, dass die Maltesermischlinge schätzungsweise höchstens acht Wochen alt waren und auf dem Weg von Moldau in die Niederlande waren. Bei der Kontrolle konnten die Beamten keine gesetzlich vorgeschriebenen Papiere für die Einfuhr in die EU vorweisen, wie ZVW berichtete.
Die Welpen waren in Transportboxen dicht gedrängt transportiert worden, ohne die notwendigen tierseuchenrechtlichen Bestimmungen zu erfüllen. Zudem waren sie nicht mittels Transponder gekennzeichnet, nicht gegen Tollwut geimpft und hatten keine amtlichen Gesundheitsbescheinigungen. Bei ihrer Entdeckung waren die Tiere dehydriert, was von der amtlichen Tierärztin als besorgniserregend angesehen wurde. Laut dem Fahrer, einem 30-jährigen Mann, wurde die letzte Versorgung der Hunde vier Stunden vor der Kontrolle durchgeführt; dies stellte sich jedoch als unrealistisch heraus. Der Fahrer gab an, die Hunde seien für seine Tochter bestimmt, jedoch bestand der Verdacht auf einen gewerblichen Tiertransport, der nach den gesetzlichen Bestimmungen spezielle Zulassungen erfordert.
Rechtliche Konsequenzen
Gegen den Fahrer wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Er musste mehr als 1.700 Euro an Einfuhrabgaben bezahlen, und die endgültige Strafe wird nach den Ermittlungen der Strafsachen- und Bußgeldstelle des Hauptzollamts Braunschweig festgelegt. Die Welpen wurden dem Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Peine übergeben, wo sie tierärztlich behandelt werden. Bei der Untersuchung wurden Wurmbäuche festgestellt. Nach der Behandlung und Erreichung eines Alters von mindestens zwölf Wochen sollen die Tiere gegen Tollwut geimpft werden. Der Tollwut-Titer zur Bestätigung des Impferfolgs wird ebenfalls bestimmt. Nach Abschluss der Quarantänezeit wird eine Vermittlung der Tiere durch das Tierheim Braunschweig stattfinden.
Der Fahrer wird die Tiere nicht zurückbekommen, da ihm die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Haltung und Pflege der Welpen abgesprochen wurden. Zusätzlich leitet der Landkreis Peine ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen tierseuchen- und tierschutzrechtliche Bestimmungen ein, wie der Zoll mitteilte.