Baden-WürttembergBreisgau-Hochschwarzwald

Winterwarnung: Schnee und Glätte sorgen für Chaos in Baden-Württemberg!

In Baden-Württemberg hat der Deutsche Wetterdienst (DWD) eine Warnung vor Schneeglätte und Schneematsch herausgegeben, die von Mittwochabend bis Mittwochmittag gilt. Besonders betroffen sind Regionen oberhalb von 600 Metern. Im Schwarzwald wird mit Neuschnee von 10 bis 15 Zentimetern über 1.000 Metern Höhe gerechnet. Auch auf der Schwäbischen Alb ist ab dem frühen Morgen mit Schneefall zu rechnen.

Zu den betroffenen Straßen zählen unter anderem die Schwarzwaldhochstraße (B500), die südliche A81 sowie die B31 durch das Höllental im Kreis Breisgau-Hochschwarzwald. Der Verkehrswarndienst empfiehlt Autofahrern, sich auf winterliche Verhältnisse in höheren Lagen einzustellen. Die Verkehrspolizei erinnert auch an die Winterreifenpflicht, die in dieser Saison besonders wichtig ist.

Wetter und Skifahren

Die Wetterprognose für die kommenden Tage ist wechselhaft. In den Tälern ist zunächst mit eher regnerischen Bedingungen zu rechnen, während in den Höhenlagen die Temperaturen auf Werte um die 10 Grad steigen könnten. Der Niederschlag soll bis zum Wochenende abnehmen. In mittleren Lagen ab 500 Metern kann jedoch gelegentlich Schnee fallen. In höheren Regionen könnte es sonnig werden, was vielen Skifahrern die Aussicht auf ein schönes Wochenende bietet, sofern genug Schnee fällt. Bereits am Dienstag waren am Feldberg (1.493 Meter) 11 von 15 Liften und Bahnen in Betrieb, während die Skihänge im Nordschwarzwald in weniger gutem Zustand sind.

Mit Blick auf die rechtlichen Bestimmungen im Winter sollten Autofahrer zudem beachten, dass bei einer zugeschneiten Frontscheibe die Parkscheibe nicht erkannt wird, sodass kein Strafzettel verhängt werden kann. Motoren dürfen im Stehen nicht warmlaufen. Die Winterreifenpflicht gilt situativ bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte. Ein Verstoß dagegen kann mit einem Bußgeld von 60 Euro geahndet werden, während bei einer Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer 80 Euro fällig werden. Halter eines Fahrzeugs drohen darüber hinaus 75 Euro und ein Punkt in Flensburg.

Für den Einsatz von Winterreifen gilt, dass nur Reifen mit Alpine-Symbol als solche zugelassen sind; eine Kennzeichnung mit M/S reicht nicht mehr aus. Motorräder unterliegen nicht der Winterreifenpflicht. Bei eingeschränkter Sicht aufgrund von Nebel, Schnee oder Regen muss zudem das Abblendlicht leuchten. Alle Scheiben, einschließlich Scheinwerfer, Blinkern und Rückleuchten, müssen frei von Schnee sein, andernfalls droht ein Bußgeld von 10 Euro. Auch das Sichtfeld des Kennzeichens muss erhalten bleiben, und Verkehrszeichen sind nur gültig, wenn sie aufgrund ihrer Form erkennbar sind, wie in der entsprechenden Regelung festgelegt.