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Bahn-Chaos in Günzburg: ICE fährt einfach durch – Fahrgäste bleiben außen vor!

In Schwaben haben ICE-Lokführer in den letzten Tagen zweimal den Bahnhof Günzburg ohne Halt passiert. Dies führte dazu, dass Pendler und Urlauber an dem geplanten Zwischenhalt nicht ein- oder aussteigen konnten. Laut der „Augsburger Allgemeinen“ fuhr der ICE 991, der von Wiesbaden über Stuttgart nach München unterwegs war, am Donnerstag versehentlich nicht in Günzburg.

Eine Sprecherin der Deutschen Bahn bezeichnete den Vorfall als „äußerst seltenen Einzelfall“ und entschuldigte sich bei den betroffenen Fahrgästen. Diese haben nun die Möglichkeit, eine Entschädigung zu beantragen. Über einen ähnlichen Vorfall, der einige Tage zuvor stattfand, lagen der Sprecherin jedoch keine Informationen vor. Günzburg liegt an der ICE-Strecke zwischen Augsburg und Ulm, jedoch halten nicht alle Schnellzüge planmäßig an diesem Bahnhof. Der Lokführer erhält auf seinem Display den Fahrplan, um zu wissen, wo er halten muss; ein rotes Signal zum Halten gibt es indes nicht.

Entschädigungsansprüche für Betroffene

Fahrgäste, die an den verpassten Stopps betroffen sind, können Entschädigungen beantragen. Wie bahnauskunft.info berichtete, erleben Bahnreisende häufig Verspätungen oder Zugausfälle. Ab dem 1. Juni 2021 können Fahrgäste Entschädigungen digital über ihr Kundenkonto auf der Bahn-Webseite oder in der DB Navigator App beantragen. Der Antrag auf Entschädigung dauert maximal fünf Minuten und erfordert keine Eingabe von Zugnummern oder die Einreichung von Fahrkarten.

Die Fahrgastrechte basieren auf der europäischen Verordnung (EG) 1371/2007, die einheitliche Regelungen in der EU und Deutschland festlegt. Bei Verspätungen gibt es spezifische Entschädigungsregelungen: 25% des Fahrpreises werden bei einer Verspätung von 60 Minuten gewährt, 50% bei 120 Minuten. Zudem gibt es eine vollständige Erstattung des Fahrpreises, wenn die Reise wegen einer erwarteten Verspätung von 60 Minuten nicht angetreten oder abgebrochen wird.